Allgemeines
Die Gemeinde Schalksmühle ist für die Organisation und Durchführung von Wahlen und Bürgerbegehren bzw. -entscheiden auf ihrem Gemeindegebiet zuständig. Damit umfasst das Verantwortungsgebiet der Gemeinde Schalksmühle die folgenden Wahlen:
Die nächsten bundesweiten Wahltermine finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages.
Briefwahl
Sie können oder möchten das Wahllokal am Wahltag nicht aufsuchen, aber trotzdem Ihre Stimme abgeben? Kein Problem - beantragen Sie Briefwahlunterlagen.
Nähere Informationen dazu enthält die Wahlbenachrichtigung, die Ihnen zu der betreffenden Wahl übersendet wird.
Wahlhelfer/innen
Sie möchten unsere Gemeinde am Wahlsonntag als Wahlhelfer/in aktiv unterstützen? Für Ihr ehrenamtliches Engagement erhalten Sie eine Entschädigung.
Senden Sie einfach einer der hier aufgeführten Ansprechpersonen eine kurze E-Mail mit Ihren Kontaktdaten oder nutzen Sie das Online-Formular (sh. unten Formulare). Die Gemeindeverwaltung wird Sie nach Möglichkeit berücksichtigen und kontaktieren.
App für Smartphone oder Tablet "Votemanager"
Laden Sie sich außerdem die mobile App "Votemanager" herunter, um die aktuellsten Wahlergenisse zu verfolgen. Alle Ergebnisse werden natürlich auch auf dieser Homepage veröffentlicht.
Kommunalwahlgesetz
Kommunalwahlordnung
Gemeindeordnung
Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden
Bundeswahlgesetz
Bundeswahlordnung
Landeswahlgesetz
Landeswahlordnung
Europawahlgesetz
Europawahlordnung
Wahlbenachrichtigung
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Wahlbenachrichtigung
Sonja
Vöbel
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Sabrina
Knappe
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
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Reinhard
Voss
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Europawahlordnung
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gemäß § 15 Absatz 2 bis 5 Europawahlordnung für die Wahl zum Europäischen Parlament
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Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
Kämmerer
Fachbereichsleiter
Sachgebietsleiterin
Gleichstellungsbeauftragte