Altersrente
Rente
Soweit die Voraussetzungen gegeben sind, können folgende Altersrenten beantragt werden:
Anträge auf Regelaltersrente (ab 65.Lebensjahr).
Anträge auf vorzeitige Altersrenten:
- für Frauen (frühestens ab 60.Lebensjahr)
- für Schwerbehinderte oder Erwerbsunfähige (frühestens ab 60.Lebensjahr)
- für langjährig Versicherte (frühestens ab 63.Lebensjahr)
- für besonders langjährig Versicherte (ab 63.Lebensjahr)
Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:
dienstags 8:00 - 12:00 Uhr
donnerstags von 13:30 - 17:30 Uhr
- Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Versicherungsverlauf (falls vorhanden)
- Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen von der Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Krankenkasse (falls zutreffend)
- Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief
- Nachweise über Schulzeiten ab dem 17.Lebensjahr
- Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind)
- Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse)
- Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder falls Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Altersteilzeitvertrag (falls zutreffend)
- Aktenzeichen von Zusatzrenten, Betriebsrenten (falls zutreffend)
https://www.schalksmuehle.de/familie-soziales/rente-und-schwerbehinderung/altersrente?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=8&cHash=0ba8ffbd21abb2bdca5119041a846bd5
Altersrente
Rente
Soweit die Voraussetzungen gegeben sind, können folgende Altersrenten beantragt werden:
Anträge auf Regelaltersrente (ab 65.Lebensjahr).
Anträge auf vorzeitige Altersrenten:
- für Frauen (frühestens ab 60.Lebensjahr)
- für Schwerbehinderte oder Erwerbsunfähige (frühestens ab 60.Lebensjahr)
- für langjährig Versicherte (frühestens ab 63.Lebensjahr)
- für besonders langjährig Versicherte (ab 63.Lebensjahr)
Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:
dienstags 8:00 - 12:00 Uhr
donnerstags von 13:30 - 17:30 Uhr
- Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Versicherungsverlauf (falls vorhanden)
- Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen von der Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Krankenkasse (falls zutreffend)
- Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief
- Nachweise über Schulzeiten ab dem 17.Lebensjahr
- Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind)
- Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse)
- Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder falls Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Altersteilzeitvertrag (falls zutreffend)
- Aktenzeichen von Zusatzrenten, Betriebsrenten (falls zutreffend)
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Altersrente
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Soweit die Voraussetzungen gegeben sind, können folgende Altersrenten beantragt werden:
Anträge auf Regelaltersrente (ab 65.Lebensjahr).
Anträge auf vorzeitige Altersrenten:
- für Frauen (frühestens ab 60.Lebensjahr)
- für Schwerbehinderte oder Erwerbsunfähige (frühestens ab 60.Lebensjahr)
- für langjährig Versicherte (frühestens ab 63.Lebensjahr)
- für besonders langjährig Versicherte (ab 63.Lebensjahr)
Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:
dienstags 8:00 - 12:00 Uhr
donnerstags von 13:30 - 17:30 Uhr
- Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Versicherungsverlauf (falls vorhanden)
- Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen von der Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Krankenkasse (falls zutreffend)
- Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief
- Nachweise über Schulzeiten ab dem 17.Lebensjahr
- Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind)
- Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse)
- Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder falls Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
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- für besonders langjährig Versicherte (ab 63.Lebensjahr)
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- Nachweise über Schulzeiten ab dem 17.Lebensjahr
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- für Schwerbehinderte oder Erwerbsunfähige (frühestens ab 60.Lebensjahr)
- für langjährig Versicherte (frühestens ab 63.Lebensjahr)
- für besonders langjährig Versicherte (ab 63.Lebensjahr)
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dienstags 8:00 - 12:00 Uhr
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- Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung (IBAN und BIC)
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- Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen von der Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Krankenkasse (falls zutreffend)
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- Nachweise über Schulzeiten ab dem 17.Lebensjahr
- Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind)
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- für Schwerbehinderte oder Erwerbsunfähige (frühestens ab 60.Lebensjahr)
- für langjährig Versicherte (frühestens ab 63.Lebensjahr)
- für besonders langjährig Versicherte (ab 63.Lebensjahr)
Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:
dienstags 8:00 - 12:00 Uhr
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- Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen von der Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Krankenkasse (falls zutreffend)
- Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief
- Nachweise über Schulzeiten ab dem 17.Lebensjahr
- Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind)
- Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse)
- Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder falls Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
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- für Schwerbehinderte oder Erwerbsunfähige (frühestens ab 60.Lebensjahr)
- für langjährig Versicherte (frühestens ab 63.Lebensjahr)
- für besonders langjährig Versicherte (ab 63.Lebensjahr)
Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:
dienstags 8:00 - 12:00 Uhr
donnerstags von 13:30 - 17:30 Uhr
- Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Versicherungsverlauf (falls vorhanden)
- Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen von der Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Krankenkasse (falls zutreffend)
- Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief
- Nachweise über Schulzeiten ab dem 17.Lebensjahr
- Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind)
- Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse)
- Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder falls Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Altersteilzeitvertrag (falls zutreffend)
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- für Frauen (frühestens ab 60.Lebensjahr)
- für Schwerbehinderte oder Erwerbsunfähige (frühestens ab 60.Lebensjahr)
- für langjährig Versicherte (frühestens ab 63.Lebensjahr)
- für besonders langjährig Versicherte (ab 63.Lebensjahr)
Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:
dienstags 8:00 - 12:00 Uhr
donnerstags von 13:30 - 17:30 Uhr
- Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Versicherungsverlauf (falls vorhanden)
- Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen von der Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Krankenkasse (falls zutreffend)
- Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief
- Nachweise über Schulzeiten ab dem 17.Lebensjahr
- Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind)
- Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse)
- Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder falls Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Altersteilzeitvertrag (falls zutreffend)
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Soweit die Voraussetzungen gegeben sind, können folgende Altersrenten beantragt werden:
Anträge auf Regelaltersrente (ab 65.Lebensjahr).
Anträge auf vorzeitige Altersrenten:
- für Frauen (frühestens ab 60.Lebensjahr)
- für Schwerbehinderte oder Erwerbsunfähige (frühestens ab 60.Lebensjahr)
- für langjährig Versicherte (frühestens ab 63.Lebensjahr)
- für besonders langjährig Versicherte (ab 63.Lebensjahr)
Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:
dienstags 8:00 - 12:00 Uhr
donnerstags von 13:30 - 17:30 Uhr
- Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Versicherungsverlauf (falls vorhanden)
- Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen von der Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Krankenkasse (falls zutreffend)
- Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief
- Nachweise über Schulzeiten ab dem 17.Lebensjahr
- Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind)
- Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse)
- Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder falls Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Altersteilzeitvertrag (falls zutreffend)
- Aktenzeichen von Zusatzrenten, Betriebsrenten (falls zutreffend)
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Soweit die Voraussetzungen gegeben sind, können folgende Altersrenten beantragt werden:
Anträge auf Regelaltersrente (ab 65.Lebensjahr).
Anträge auf vorzeitige Altersrenten:
- für Frauen (frühestens ab 60.Lebensjahr)
- für Schwerbehinderte oder Erwerbsunfähige (frühestens ab 60.Lebensjahr)
- für langjährig Versicherte (frühestens ab 63.Lebensjahr)
- für besonders langjährig Versicherte (ab 63.Lebensjahr)
Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:
dienstags 8:00 - 12:00 Uhr
donnerstags von 13:30 - 17:30 Uhr
- Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Versicherungsverlauf (falls vorhanden)
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- Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief
- Nachweise über Schulzeiten ab dem 17.Lebensjahr
- Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind)
- Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse)
- Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder falls Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Altersteilzeitvertrag (falls zutreffend)
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Altersrente
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Soweit die Voraussetzungen gegeben sind, können folgende Altersrenten beantragt werden:
Anträge auf Regelaltersrente (ab 65.Lebensjahr).
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- für Schwerbehinderte oder Erwerbsunfähige (frühestens ab 60.Lebensjahr)
- für langjährig Versicherte (frühestens ab 63.Lebensjahr)
- für besonders langjährig Versicherte (ab 63.Lebensjahr)
Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:
dienstags 8:00 - 12:00 Uhr
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- Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung (IBAN und BIC)
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- Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief
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- Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind)
- Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse)
- Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder falls Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Altersteilzeitvertrag (falls zutreffend)
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Altersrente
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Soweit die Voraussetzungen gegeben sind, können folgende Altersrenten beantragt werden:
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Anträge auf vorzeitige Altersrenten:
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- für Schwerbehinderte oder Erwerbsunfähige (frühestens ab 60.Lebensjahr)
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- für besonders langjährig Versicherte (ab 63.Lebensjahr)
Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:
dienstags 8:00 - 12:00 Uhr
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- Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind)
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- Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder falls Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
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Soweit die Voraussetzungen gegeben sind, können folgende Altersrenten beantragt werden:
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Sachgebiet Soziales- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Telefon02355 84-0
Fax02355 84-299
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- E-Mail
- S.Bornefeld@schalksmuehle.de
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- für Schwerbehinderte oder Erwerbsunfähige (frühestens ab 60.Lebensjahr)
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- Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder falls Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden
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Sachgebiet Soziales
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
ÖffnungszeitenTag | |
---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
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Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
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Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|
Rente