Plakatwerbung zu Wahlen

Grundsätzliches

Grundsätzlich ist die Aufstellung von Wahlplakattafeln auf dem Schalksmühler Gemeindegebiet an geeigneten Stellen möglich.

Allerdings sind einige Auflagen zu erfüllen, über die Sie die Mitarbeiter/Innen des Wahlamtes in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter/Innen des Ordnungsamtes nach Ihrer Anfrage schriftlich informieren.


Verfahren

Wenn Sie die Aufstellung von Wahlplakattafeln in Schalksmühle beabsichtigen, teilen Sie dies bitte gerne per E-Mail oder postalisch der zuständigen Ansprechperson mit.

Bitte machen Sie dabei zunächst die folgenden Angaben:

  • Partei, Wählergruppe oder Bewerber/in
  • Art der beabsichtigten Wahlwerbung (Plakate, Banner o. Ä.)
  • Zeitraum der beabsichtigten Wahlwerbung
  • Ansprechperson bzw. Verantwortliche/r und Adresse

Großflächen-Plakate

Bei einer Aufstellung von Großflächen-Plakaten besteht zusätzlich eine Anzeigepflicht gegenüber dem Märkischen Kreis. Die E-Mail-Adresse des Märkischen Kreises lautet: C.Walter@maerkischer-kreis.de oder Telefon: 02351 966-6473. 

Kontakt

Frau Sonja Vöbel

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Frau Sabrina Knappe

Sachgebietsleiterin

Gleichstellungsbeauftragte

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