Schiedsamt

Das Amt der Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist ein Ehrenamt. Das heißt, die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes praktisch unentgeltlich zur Verfügung, sodass das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt für die Bürgerinnen und Bürger äußerst kostengünstig durchgeführt werden kann.

In NRW gelten die Bestimmungen über die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung. Das so genannte Schlichtungsverfahren erfolgt durch die anerkannten Gütestellen, zu denen die Schiedsämter des Landes gehören. Deren Aufgaben werden von Schiedspersonen wahrgenommen, die vom Rat einer Gemeinde für die Dauer von 5 Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichtes bestätigt werden.

Der Gang zur Gütestelle ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. Durch die Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, durch die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und neutralen Atmosphäre schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien eine Einigung finden und den sozialen Frieden wiederherstellen.

Wichtiger Hinweis: Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf nicht gegeben werden.

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt (§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). In Schalksmühle sind zwei Schiedsamtsbezirke vorhanden:
  
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

www.ag-luedenscheid.nrw.de/infos/streitschlichtung/index.php

www.streitschlichtung.nrw.de/streit/streitsuch.php

www.schiedsamt.de/

www.broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/justizministerium/schiedsamt/14

Ihre Ansprechpersonen

Stefan Winkelmann (Schiedsamtsbezirk I)

stefan.winkelmann@​schiedsmann.de 02355 / 5299392

Renate Klinker (Schiedsamtsbezirk II)

R.Klinker.Schiedsamt@​t-online.de