In der Gemeinde Schalksmühle befinden sich der kommunale Friedhof Wippekühl sowie die evangelischen Friedhöfe Hülscheid, Heedfeld und Dahlerbrück. Für die kirchlichen Friedhöfe ist das Kreiskirchenamt Lüdenscheid-Plettenberg zuständig.
Informationen über den Friedhof Wippekühl erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Hier erhalten Sie Auskünfte über Nutzungszeiten, Grabanlagen, zulässige Grabgestaltung und die verschiedenen Bestattungsarten sowie den Erwerb von Nutzungsrechten an ein- oder mehrstelligen Wahlgräbern, Reihengräbern und anonymen Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen.
Im Leitfaden zur Grabauswahl am Friedhof Wippekühl können Sie sich gerne vor der Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung über Grabarten informieren.
Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben erstellt werden und sind genehmigungspflichtig.
In einem Trauerfall wird sich in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen und die erforderlichen Unterlagen, wie Sterbeurkunde und die von Ihnen zu unterzeichnende Erklärung für die Durchführung einer Bestattung bei der Friedhofsverwaltung einreichen.
Weitere Informationen finden Sie in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schalksmühle.
Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Schalksmühle
Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in Schalksmühle
In einem Trauerfall:
Genehmigungsgebühr für Grabeinfassungen und Grabsteine: 32,00 €
Benutzung Leichenhalle: 150,00 €
Benutzung Friedhofskapelle: 300,00 €
In der Gemeinde Schalksmühle befinden sich der kommunale Friedhof Wippekühl sowie die evangelischen Friedhöfe Hülscheid, Heedfeld und Dahlerbrück. Für die kirchlichen Friedhöfe ist das Kreiskirchenamt Lüdenscheid-Plettenberg zuständig.
Informationen über den Friedhof Wippekühl erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Hier erhalten Sie Auskünfte über Nutzungszeiten, Grabanlagen, zulässige Grabgestaltung und die verschiedenen Bestattungsarten sowie den Erwerb von Nutzungsrechten an ein- oder mehrstelligen Wahlgräbern, Reihengräbern und anonymen Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen.
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Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben erstellt werden und sind genehmigungspflichtig.
In einem Trauerfall wird sich in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen und die erforderlichen Unterlagen, wie Sterbeurkunde und die von Ihnen zu unterzeichnende Erklärung für die Durchführung einer Bestattung bei der Friedhofsverwaltung einreichen.
Weitere Informationen finden Sie in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schalksmühle.
Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Schalksmühle
Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in Schalksmühle
In einem Trauerfall:
Genehmigungsgebühr für Grabeinfassungen und Grabsteine: 32,00 €
Benutzung Leichenhalle: 150,00 €
Benutzung Friedhofskapelle: 300,00 €
In der Gemeinde Schalksmühle befinden sich der kommunale Friedhof Wippekühl sowie die evangelischen Friedhöfe Hülscheid, Heedfeld und Dahlerbrück. Für die kirchlichen Friedhöfe ist das Kreiskirchenamt Lüdenscheid-Plettenberg zuständig.
Informationen über den Friedhof Wippekühl erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Hier erhalten Sie Auskünfte über Nutzungszeiten, Grabanlagen, zulässige Grabgestaltung und die verschiedenen Bestattungsarten sowie den Erwerb von Nutzungsrechten an ein- oder mehrstelligen Wahlgräbern, Reihengräbern und anonymen Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen.
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Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben erstellt werden und sind genehmigungspflichtig.
In einem Trauerfall wird sich in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen und die erforderlichen Unterlagen, wie Sterbeurkunde und die von Ihnen zu unterzeichnende Erklärung für die Durchführung einer Bestattung bei der Friedhofsverwaltung einreichen.
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Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Schalksmühle
Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in Schalksmühle
In einem Trauerfall:
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Benutzung Leichenhalle: 150,00 €
Benutzung Friedhofskapelle: 300,00 €
In der Gemeinde Schalksmühle befinden sich der kommunale Friedhof Wippekühl sowie die evangelischen Friedhöfe Hülscheid, Heedfeld und Dahlerbrück. Für die kirchlichen Friedhöfe ist das Kreiskirchenamt Lüdenscheid-Plettenberg zuständig.
Informationen über den Friedhof Wippekühl erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Hier erhalten Sie Auskünfte über Nutzungszeiten, Grabanlagen, zulässige Grabgestaltung und die verschiedenen Bestattungsarten sowie den Erwerb von Nutzungsrechten an ein- oder mehrstelligen Wahlgräbern, Reihengräbern und anonymen Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen.
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Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben erstellt werden und sind genehmigungspflichtig.
In einem Trauerfall wird sich in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen und die erforderlichen Unterlagen, wie Sterbeurkunde und die von Ihnen zu unterzeichnende Erklärung für die Durchführung einer Bestattung bei der Friedhofsverwaltung einreichen.
Weitere Informationen finden Sie in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schalksmühle.
Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Schalksmühle
Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in Schalksmühle
In einem Trauerfall:
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Benutzung Leichenhalle: 150,00 €
Benutzung Friedhofskapelle: 300,00 €
In der Gemeinde Schalksmühle befinden sich der kommunale Friedhof Wippekühl sowie die evangelischen Friedhöfe Hülscheid, Heedfeld und Dahlerbrück. Für die kirchlichen Friedhöfe ist das Kreiskirchenamt Lüdenscheid-Plettenberg zuständig.
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Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben erstellt werden und sind genehmigungspflichtig.
In einem Trauerfall wird sich in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen und die erforderlichen Unterlagen, wie Sterbeurkunde und die von Ihnen zu unterzeichnende Erklärung für die Durchführung einer Bestattung bei der Friedhofsverwaltung einreichen.
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Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Schalksmühle
Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in Schalksmühle
In einem Trauerfall:
Genehmigungsgebühr für Grabeinfassungen und Grabsteine: 32,00 €
Benutzung Leichenhalle: 150,00 €
Benutzung Friedhofskapelle: 300,00 €
In der Gemeinde Schalksmühle befinden sich der kommunale Friedhof Wippekühl sowie die evangelischen Friedhöfe Hülscheid, Heedfeld und Dahlerbrück. Für die kirchlichen Friedhöfe ist das Kreiskirchenamt Lüdenscheid-Plettenberg zuständig.
Informationen über den Friedhof Wippekühl erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Hier erhalten Sie Auskünfte über Nutzungszeiten, Grabanlagen, zulässige Grabgestaltung und die verschiedenen Bestattungsarten sowie den Erwerb von Nutzungsrechten an ein- oder mehrstelligen Wahlgräbern, Reihengräbern und anonymen Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen.
Im Leitfaden zur Grabauswahl am Friedhof Wippekühl können Sie sich gerne vor der Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung über Grabarten informieren.
Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben erstellt werden und sind genehmigungspflichtig.
In einem Trauerfall wird sich in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen und die erforderlichen Unterlagen, wie Sterbeurkunde und die von Ihnen zu unterzeichnende Erklärung für die Durchführung einer Bestattung bei der Friedhofsverwaltung einreichen.
Weitere Informationen finden Sie in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schalksmühle.
Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Schalksmühle
Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in Schalksmühle
In einem Trauerfall:
Genehmigungsgebühr für Grabeinfassungen und Grabsteine: 32,00 €
Benutzung Leichenhalle: 150,00 €
Benutzung Friedhofskapelle: 300,00 €
In der Gemeinde Schalksmühle befinden sich der kommunale Friedhof Wippekühl sowie die evangelischen Friedhöfe Hülscheid, Heedfeld und Dahlerbrück. Für die kirchlichen Friedhöfe ist das Kreiskirchenamt Lüdenscheid-Plettenberg zuständig.
Informationen über den Friedhof Wippekühl erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Hier erhalten Sie Auskünfte über Nutzungszeiten, Grabanlagen, zulässige Grabgestaltung und die verschiedenen Bestattungsarten sowie den Erwerb von Nutzungsrechten an ein- oder mehrstelligen Wahlgräbern, Reihengräbern und anonymen Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen.
Im Leitfaden zur Grabauswahl am Friedhof Wippekühl können Sie sich gerne vor der Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung über Grabarten informieren.
Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben erstellt werden und sind genehmigungspflichtig.
In einem Trauerfall wird sich in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen und die erforderlichen Unterlagen, wie Sterbeurkunde und die von Ihnen zu unterzeichnende Erklärung für die Durchführung einer Bestattung bei der Friedhofsverwaltung einreichen.
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Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Schalksmühle
Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in Schalksmühle
In einem Trauerfall:
Genehmigungsgebühr für Grabeinfassungen und Grabsteine: 32,00 €
Benutzung Leichenhalle: 150,00 €
Benutzung Friedhofskapelle: 300,00 €
In der Gemeinde Schalksmühle befinden sich der kommunale Friedhof Wippekühl sowie die evangelischen Friedhöfe Hülscheid, Heedfeld und Dahlerbrück. Für die kirchlichen Friedhöfe ist das Kreiskirchenamt Lüdenscheid-Plettenberg zuständig.
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Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben erstellt werden und sind genehmigungspflichtig.
In einem Trauerfall wird sich in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen und die erforderlichen Unterlagen, wie Sterbeurkunde und die von Ihnen zu unterzeichnende Erklärung für die Durchführung einer Bestattung bei der Friedhofsverwaltung einreichen.
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Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
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Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in Schalksmühle
In einem Trauerfall:
Genehmigungsgebühr für Grabeinfassungen und Grabsteine: 32,00 €
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Informationen über den Friedhof Wippekühl erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Hier erhalten Sie Auskünfte über Nutzungszeiten, Grabanlagen, zulässige Grabgestaltung und die verschiedenen Bestattungsarten sowie den Erwerb von Nutzungsrechten an ein- oder mehrstelligen Wahlgräbern, Reihengräbern und anonymen Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen.
Im Leitfaden zur Grabauswahl am Friedhof Wippekühl können Sie sich gerne vor der Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung über Grabarten informieren.
Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben erstellt werden und sind genehmigungspflichtig.
In einem Trauerfall wird sich in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen und die erforderlichen Unterlagen, wie Sterbeurkunde und die von Ihnen zu unterzeichnende Erklärung für die Durchführung einer Bestattung bei der Friedhofsverwaltung einreichen.
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Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Schalksmühle
Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in Schalksmühle
In einem Trauerfall:
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In der Gemeinde Schalksmühle befinden sich der kommunale Friedhof Wippekühl sowie die evangelischen Friedhöfe Hülscheid, Heedfeld und Dahlerbrück. Für die kirchlichen Friedhöfe ist das Kreiskirchenamt Lüdenscheid-Plettenberg zuständig.
Informationen über den Friedhof Wippekühl erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Hier erhalten Sie Auskünfte über Nutzungszeiten, Grabanlagen, zulässige Grabgestaltung und die verschiedenen Bestattungsarten sowie den Erwerb von Nutzungsrechten an ein- oder mehrstelligen Wahlgräbern, Reihengräbern und anonymen Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen.
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Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben erstellt werden und sind genehmigungspflichtig.
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Christiane
Dix
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
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Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben erstellt werden und sind genehmigungspflichtig.
In einem Trauerfall wird sich in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen und die erforderlichen Unterlagen, wie Sterbeurkunde und die von Ihnen zu unterzeichnende Erklärung für die Durchführung einer Bestattung bei der Friedhofsverwaltung einreichen.
Weitere Informationen finden Sie in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schalksmühle.
Genehmigungsgebühr für Grabeinfassungen und Grabsteine: 32,00 €
Benutzung Leichenhalle: 150,00 €
Benutzung Friedhofskapelle: 300,00 €
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