Erklärungen zur Barrierefreiheit

Erklärungen zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Gemeinde Schalksmühle.

Die Gemeinde Schalksmühle strebt an, diese Website im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) und der Richtline (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Website ist mit der BITV teilweise vereinbar und wird kontinuierlich weiter verbessert. 

Leichte Sprache ist eine Form der Sprache, die an ihrer besonders einfachen Ausdrucksweise erkennbar ist.

Sie spricht vorwiegend Menschen mit Lern- und Verständnisschwierigkeiten, Demenzkranke, Personen mit Leseschwäche und Menschen, deren Muttersprache nicht deutsch ist, an. Tatsächlich ist es aber selbst in der Wissenschaft schwer, Leichte Sprache genau zu definieren.

Regeln für die Verwendung von Leichter Sprache in Deutschland wurden 2006 erstmals durch das Netzwerk Leichte Sprache und durch den Verein Inclusion Europe aufgestellt und Stück für Stück auf die EU-Mitgliedsstaaten erweitert. Diese Regeln haben keinen Gesetzescharakter und stellen somit nur Leitlinien für Leichte Sprache dar. Die Überprüfung, ob diese eingehalten werden, erfolgt allein durch Personen mit entsprechenden Behinderungen, die die Texte gegenlesen und somit für die Autoren zielgruppengerecht untersuchen.

Der Vorteil an Leichter Sprache ist, dass sie im Gegensatz zur Gebärdensprache oder Blindenschrift auch für Menschen ohne Behinderung und ohne Vorkenntnisse zu lesen ist. Leichte Sprache soll somit den Anforderungen an die Barrierefreiheit von schwierigen und unverständlichen Texten gerecht werden. Zudem wird sie in der BITV 2.0 in § 3 sogar für neue Webseiten seit April 2012 und für bestehende bis spätestens April 2014 für grundlegende Inhalte und Navigationselemente explizit gefordert. Dabei soll Leichte Sprache keineswegs „schwere Sprache“, also die normale Ausdrucksweise, ersetzen. Vielmehr soll sie der oben genannten Zielgruppe als ergänzende Übersetzung für als zu kompliziert und schwer verständlich empfundene Texte dienen. Sie orientiert sich dabei an grammatikalisch einfach aufgebauten Hauptsätzen, die sich auf die wesentlichen Informationen beschränken. Zudem darf zugunsten der Lesbarkeit auch von den Regeln der deutschen Grammatik und Rechtschreibung abgewichen werden, insbesondere was Satzkonstruktionen und die Worttrennung angeht. Illustrationen und Grafiken unterstützen das Textverständnis, indem sie den Inhalt visuell ergänzen. Besonders wichtig ist Leichte Sprache daher für das Verständnis von Gesetzesinhalten, Anträgen, Bescheiden und Informationstexten.

Erklärung der Internetseite in Leichter Sprache finden Sie hier.

Kontraste
Bei Texten über Bildern und Hintergrundgrafiken kann der Kontrast nicht immer gewährleistet werden. In diesen Fällen kann mit dem Tool Eye-Able ein höherer Kontrast zur besseren Lesbarkeit eingestellt werden.

PDF-Dateien
Nicht alle Nicht-Web-Dokumente (z.B. PDF- oder Word-Dateien) liegen in barrierefreier Form vor.

Informationen zum Inhalt und zur Navigation der Webseite sowie Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache
Derzeit liegen für das Gemeindeportal keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache vor, da die barrierefreie Gestaltung einen unverhältnismäßigen Aufwand im organisatorischer und finanzielle Last darstellt. 

Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von schalksmuehle.de
Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von außerhalb von schalksmuehle.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Hinweis: Die Darstellungsformen extern verlinkter Seiten sind von uns nicht beeinflussbar.
 

Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzerinnen und Nutzern eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher anzupassen.

Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:

  • eine adaptive Schriftvergrößerung,
  • eine freie Anpassung der Farbkontraste,
  • ein Blaufilter,
  • eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
  • eine Kompensation von Farbschwächen sowie
  • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website.


Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye-Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“).

Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit von www.schalksmuehle.de. Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Hinweise haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, kontaktieren Sie uns gerne. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontakt-Formular.

Wenn auch nach Ihrem Feedback an dem oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

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