Die Gemeinde Schalksmühle bemüht sich, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) verlangt.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.schalksmuehle.de und deren Unterkapitel.
Die Internetseite www.schalksmuehle.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar und daher derzeit für Menschen mit Behinderungen eingeschränkt zugänglich.
Momentan werden folgende Funktionen unterstützt:
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst. Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.
Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z. B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.
Die Gemeinde Schalksmühle arbeitet daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.
Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt und wurde nach dem Prüfbericht der Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes NRW vom 16.07.2021 am 26.01.2022 überarbeitet.
Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.
Wenn Sie Kontakt zur Gemeinde Schalksmühle aufnehmen möchten, finden Sie in unserem allgemeinen Kontaktformular unter https://portal.citkomm.de/schalksmuehle/easy-contact Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Gemeinde Schalksmühle übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise unter https://www.schalksmuehle.de/metanavigation/impressum-datenschutz.
Sie können sich auch per E-Mail oder telefonisch an die nachfolgenden Ansprechpartnerinnen für die Barrierefreiheit des Internetauftritts der Gemeinde Schalksmühle wenden:
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
E-Mail der Überwachungsstelle: ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf ihrer Internetseite www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik veröffentlicht.
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.schalksmuehle.de von der Gemeinde Schalksmühle keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit die Gemeinde Schalksmühle diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Telefon: 02 11 / 85 5 - 34 51.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf ihrer Internetseite unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik veröffentlicht.