Erklärungen zur Barrierefreiheit

Erklärungen zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Gemeinde Schalksmühle.

Die Gemeinde Schalksmühle strebt an, diese Website im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) und der Richtline (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen BITV

Diese Website ist mit der BITV teilweise vereinbar und wird kontinuierlich weiter verbessert. 

Leichte Sprache

Auf dieser Seite finden Sie auch Informationen in leichter Sprache. 

Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte

Kontraste
Bei Texten über Bildern und Hintergrundgrafiken kann der Kontrast nicht immer gewährleistet werden. In diesen Fällen kann mit dem Tool Eye-Able ein höherer Kontrast zur besseren Lesbarkeit eingestellt werden.

PDF-Dateien
Nicht alle Nicht-Web-Dokumente (z.B. PDF- oder Word-Dateien) liegen in barrierefreier Form vor.

Überprüfung

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Feedback

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit von www.schalksmuehle.de. Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Hinweise haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, kontaktieren Sie uns gerne.

Ihre Angaben:
Hinweise zum Datenschutz
Die Preisgabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Namen, Anschriften, weitere Kontaktdaten, Text) seitens des Nutzers erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis. Bei der elektronischen Antragstellung mittels Online-Formular sowie bei Anfragen via E-Mail oder Nutzung des Online-Kontaktformulars wird der Antrag zusammen mit Ihren persönlichen Daten über eine ungesicherte Verbindung verarbeitet und gegebenenfalls behördenintern weitergeleitet, gespeichert / archiviert oder anderweitig als Teil der Geschäftsprozesse verarbeitet sowie an Dritte übermittelt, sofern dies für die Antragsbearbeitung erforderlich ist. Dabei unterliegen Ihre Daten behördenintern dem Datenschutz und sind zweckgebunden. Sie wer-den gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Erledigung der angefragten oder beantragten Aufgabe benötigt werden. Die Gemeinde Schalksmühle wird zu keinem Zeitpunkt, ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis, Ihre persönlichen Daten an Dritte weitergeben, es sei denn sie ist dazu aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet. Die beim E-Mail-Transport auf den Servern des Rechenzentrums der Südwestfalen-IT (SIT), Sonnenblumenallee 3, 58675 Hemer anfallenden Verkehrsdaten werden in rollierende Log-Dateien geschrieben und unterliegen somit einer automatischen Löschung nach 90 Tagen. E-Mails werden im Rahmen der Risikominderung durch die SIT automatisiert auf Schadware und unerwünschte Werbung untersucht, bevor eine Zustellung bzw. Benachrichtigung des E-Mail-Empfängers erfolgt. Sie können der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen bzw. Ihre bereits erteilte Einwilligung widerrufen. Weitere Hinweise zum Datenschutz sowie zur Datenverarbeitung erhalten Sie unter http://www.schalksmuehle.de/metanavigation/impressum-datenschutz/.
Senden
Abfrage

Hinweis zum Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an dem oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Menü