Grundsteuerreform 2025

Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025


Warum wurde die Grundsteuer reformiert? 

Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach dem Wert von Grundstück und Gebäuden. Die meisten Daten sind jedoch veraltet. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu reformieren und dafür aktuelle Bewertungen vorzunehmen.


Was war Inhalt der Reform?

Die Finanzämter haben in den letzten Jahren die neuen Grundsteuerwerte ermittelt. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wurde der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Dies war ein eigener Verfahrensschritt, der mit dem Grundsteuer-Messbescheid abgeschlossen wurde, den Sie vom Finanzamt Lüdenscheid bereits erhalten haben. Für Rückfragen ist insofern auch das Finanzamt Lüdenscheid zuständig. 

Der Messbescheid des Finanzamts ist verbindlich – auch für die Gemeinde Schalksmühle, die davon nicht abweichen darf. Die Gemeinden haben in einem letzten Schritt nur noch ihre Hebesätze angewendet, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. 
 

Hebesätze gibt es in der Gemeinde Schalksmühle ab 2025 drei: 
Einen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) sowie zwei für die Grundsteuer B - differenziert nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken. Alle Hebesätze wurden für die Grundsteuer ab 2025 neu festgelegt. 


Was bringt Ihnen persönlich die Grundsteuer überhaupt? 

Die Erträge aus der Grundsteuer können vor Ort und flexibel eingesetzt werden. Mit Ihrer Grundsteuer werden Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert.

Das, was die Gemeinde Schalksmühle lebenswert macht, wäre ohne die Grundsteuer kaum finanzierbar.


Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlen? 

Die meisten Grundstücke und Immobilien haben im Laufe der vergangenen Jahrzehnte an Wert zugelegt. Hat sich bei der Neubewertung durch das Finanzamt herausgestellt, dass Ihr Grundbesitz im Verhältnis stärker an Wert zugelegt hat (z. B.weil sich eine ehemals günstige Randlage zur mittlerweile gesuchten Wohnlage gewandelt hat), wird Ihre Grundsteuer wahrscheinlich steigen. 

Weil sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändern, muss die Gemeinde Schalksmühle ihre Hebesätze rechnerisch daran anpassen. Die Neuberechnung ist unter anderem notwendig, um das Grundsteueraufkommen in Schalksmühle stabil zu halten, das heißt nach der Reform in Summe ähnlich viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher (sogenannte Aufkommensneutralität). 

Für die Beantwortung der Frage “Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlen?” kommt es also in erster Linie auf die Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes an, welche durch den Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts Lüdenscheid festgestellt wurde.


Wie berechnet sich die Grundsteuer ab 2025? 

Das Finanzamt hat den Grundsteuerwert Ihrer Immobilie neu ermittelt und Ihnen auf dieser Basis einen Grundsteuer-Messbescheid zugesendet.

Um die endgültige Höhe der Grundsteuer zu berechnen, die Sie an die Gemeinde Schalksmühle zahlen, legt die Gemeinde Schalksmühle den sogenannten Hebesatz fest. Mit ihm wird der Messbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts multipliziert. 

Der Hebesatz wurde von der Gemeinde Schalksmühle für die neue Grundsteuer ab dem 01.01.2025 von Grund auf neu berechnet. Dabei erfolgte die Festlegung auf differenzierte Grundsteuer-B-Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. 

Für 2025 beträgt der Hebesatz für Wohngrundstücke 607 %

Für 2025 beträgt der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke 1.119 %.


Was bedeutet Aufkommensneutralität?

Der Begriff wird oft missverstanden. Er bedeutet nur, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt relativ stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Grundsteuer einnimmt wie in den Vorjahren, als die Reform noch bevorstand. Die Reform als solche ist also kein Grund dafür, dass sich das Aufkommen verändert. 

Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass Ihre individuelle Grundsteuer gleich bleibt. 

Wenn die Neubewertung durch das Finanzamt ergeben hat, dass Ihr Grundbesitz vergleichsweise stark an Wert zugelegt hat, dann steigt dafür ab 2025 die Grundsteuer – auch, wenn sich das Gesamtaufkommen an Grundsteuer in der Gemeinde Schalksmühle nur geringfügig erhöht.


Darf die Grundsteuer ab 2025 überhaupt erhöht werden? 

Keine Stadt oder Gemeinde wird wegen der Reform die Erträge aus der Grundsteuer erhöhen. Dennoch kann es vor Ort sehr konkrete Zwänge geben, die Grundsteuer anzuheben – völlig unabhängig von der aktuellen Reform. 

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen. Reichen die Mittel für die aktuellen Aufgaben nicht aus, liegt die Entscheidung beim Gemeinderat, an welchen Stellen gespart werden soll oder ob es nötig ist, Steuern zu erhöhen. Solche Entscheidungen zutreffen, ist für alle Beteiligten schwierig. In den Räten, die diese Entscheidung zu treffen haben, sitzen Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich für die Gemeinde Schalksmühle engagieren und übrigens auch selbst Steuerzahler sind.


 

Kontakt

Bei Fragen zum Messbetrag wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

Finazamt Lüdenscheid

Bahnhofsallee 16
58507 Lüdenscheid

Grundsteuer-Hotline: 02351 155-1959 (von 9 bis 13 Uhr)

Elektronischer Kontakt: www.finanzamt.nrw.de/elektronischer-kontakt 


Wenn Sie darüber hinaus Fragen zum Grundsteuerbescheid der Gemeinde Schalksmühle haben (z. B. Änderung Ihrer Anschrift, Erteilung einer SEPA-Einzugsermächtigung), steht Ihnen die Gemeinde Schalksmühle gerne zur Verfügung.

Gemeinde Schalksmühle

Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

E-Mail: Abgaben@schalksmuehle.de 

Grundsteuer-Hotline: 02355/84298

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr*
Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr*
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


*Bei einem persönlichen Besuch im Rathaus bezüglich der Grundsteuerreform ist montag- und dienstagnachmittags eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.