Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe

Lärmaktionsplan

Im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung war die Gemeinde Schalksmühle gem. § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans (LAP) verpflichtet.

Der Beschluss über den Lärmaktionsplan der Gemeinde Schalksmühle erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 01.07.2024. Der Lärmaktionsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Das Umgebungslärmportal www.umgebungslaerm.nrw.de des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bietet weiterführende Informationen zum Thema Lärmaktionsplanung. Dort werden auch zentral für alle betroffenen Kommunen im Land Lärmkarten nach der Umgebungslärmrichtlinie hinterlegt.