Im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung war die Gemeinde Schalksmühle gem. § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans (LAP) verpflichtet.
Der Beschluss über den Lärmaktionsplan der Gemeinde Schalksmühle erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 01.07.2024. Der Lärmaktionsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Das Umgebungslärmportal www.umgebungslaerm.nrw.de des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bietet weiterführende Informationen zum Thema Lärmaktionsplanung. Dort werden auch zentral für alle betroffenen Kommunen im Land Lärmkarten nach der Umgebungslärmrichtlinie hinterlegt.