Wohnungsbauförderung

Mit zinsgünstigen Landesdarlehen können der Bau von Mietwohnungen und die Schaffung bzw. der Kauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen gefördert werden.

Darüber hinaus werden im Bestandsförderprogramm auch bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand sowie die Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohnungen und Pflegeheimen gefördert.

Gezielte Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen erhalten Sie beim Fachdienst Wohnungswesen des Märkischen Kreises und beim zuständigen Ministerium des Landes NRW.

Frau Christiane Dix

Sachgebiet Bauverwaltung
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