Mit zinsgünstigen Landesdarlehen können der Bau von Mietwohnungen und die Schaffung bzw. der Kauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen gefördert werden.
Darüber hinaus werden im Bestandsförderprogramm auch bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand sowie die Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohnungen und Pflegeheimen gefördert.
Gezielte Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen erhalten Sie beim Fachdienst Wohnungswesen des Märkischen Kreises und beim zuständigen Ministerium des Landes NRW.
Mit zinsgünstigen Landesdarlehen können der Bau von Mietwohnungen und die Schaffung bzw. der Kauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen gefördert werden.
Darüber hinaus werden im Bestandsförderprogramm auch bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand sowie die Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohnungen und Pflegeheimen gefördert.
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Mit zinsgünstigen Landesdarlehen können der Bau von Mietwohnungen und die Schaffung bzw. der Kauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen gefördert werden.
Darüber hinaus werden im Bestandsförderprogramm auch bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand sowie die Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohnungen und Pflegeheimen gefördert.
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Mit zinsgünstigen Landesdarlehen können der Bau von Mietwohnungen und die Schaffung bzw. der Kauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen gefördert werden.
Darüber hinaus werden im Bestandsförderprogramm auch bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand sowie die Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohnungen und Pflegeheimen gefördert.
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Christiane
Dix
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Mit zinsgünstigen Landesdarlehen können der Bau von Mietwohnungen und die Schaffung bzw. der Kauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen gefördert werden.
Darüber hinaus werden im Bestandsförderprogramm auch bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand sowie die Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohnungen und Pflegeheimen gefördert.
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