Die Kommunalverfassung gibt den Bürgerinnen und Bürgern gemäß § 26 Gemeindordnung NRW das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Wollen sie z. B. einen zusätzlichen Kindergarten, eine weitere verkehrsberuhigte Zone oder den Umbau eines Hallenbades in ein Spaßbad, so können sie diese Entscheidung selbst in die Hand nehmen.
Konkrete Informationen zu den Voraussetzungen und zur Durchführung hat das Innenminesterium des Landes Nordrhein-Westfalen detailliert zusammengestellt (siehe unter "Links").
Für weitere Fragen stehen Ihnen die genannten Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.
Gemeindeordnung NRW
Die Kommunalverfassung gibt den Bürgerinnen und Bürgern gemäß § 26 Gemeindordnung NRW das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Wollen sie z. B. einen zusätzlichen Kindergarten, eine weitere verkehrsberuhigte Zone oder den Umbau eines Hallenbades in ein Spaßbad, so können sie diese Entscheidung selbst in die Hand nehmen.
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Die Kommunalverfassung gibt den Bürgerinnen und Bürgern gemäß § 26 Gemeindordnung NRW das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Wollen sie z. B. einen zusätzlichen Kindergarten, eine weitere verkehrsberuhigte Zone oder den Umbau eines Hallenbades in ein Spaßbad, so können sie diese Entscheidung selbst in die Hand nehmen.
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Sonja
Vöbel
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Sabrina
Knappe
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Freitag
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Klaus
Gebauer
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Reinhard
Voss
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Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
Kämmerer
Fachbereichsleiter
Sachgebietsleiterin
Gleichstellungsbeauftragte