Wohnberechtigungsschein/Freistellungsbescheinigung

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist grundsätzlich für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung erforderlich und ist einkommensabhängig. Der Wohnberechtigungsschein ist für 1 Jahr gültig und kann in anderen Bundesländern für anwendbar erklärt werden. Sollten die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein nicht vorliegen, kann der Vermieter in begründeten Ausnahmefällen eine Freistellung für Nichtwohnberechtigte beantragen.

 

Zuständigkeit und Formulare

Für die Entscheidung über den Wohnberechtigungsschein ist der Märkische Kreis zuständig. Die Informationen sowie Antragsformulare stehen Ihnen unten oder auch elektronisch auf der Homepage des Märkischen Kreises zur Verfügung.

 

Sie erhalten die notwendigen Informationen ebenfalls im Rathaus der Gemeindeverwaltung.  


Ihre Ansprechperson


Ingrid Dirks

I.Dirks@​schalksmuehle.de 02355 84-263 Sachgebiet Bauverwaltung Adresse | Öffnungszeiten | Details