Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten.
Wohngeld gibt es
Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum (Mieten oder Belastungen) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihre Wohnung liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags. Die örtlichen Wohngeldstellen halten Papiervordrucke für die Antragstellung bereit.
Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Dort finden Sie auch FAQ zum Wohngeld und den Link auf den Wohngeldrechner NRW: www.wohngeldrechner.nrw.de.
Seit Mitte Dezember 2022 kann online über den Wohngeldrechner NRW die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.
In den Downloads weiter unten auf dieser Seite finden Sie die Broschüre "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für Schritt zum Wohngeld".
Wohngeld-Plus-Gesetz
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten.
Wohngeld gibt es
Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum (Mieten oder Belastungen) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihre Wohnung liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags. Die örtlichen Wohngeldstellen halten Papiervordrucke für die Antragstellung bereit.
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Dort finden Sie auch FAQ zum Wohngeld und den Link auf den Wohngeldrechner NRW: www.wohngeldrechner.nrw.de.
Seit Mitte Dezember 2022 kann online über den Wohngeldrechner NRW die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.
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Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten.
Wohngeld gibt es
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Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihre Wohnung liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags. Die örtlichen Wohngeldstellen halten Papiervordrucke für die Antragstellung bereit.
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Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihre Wohnung liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags. Die örtlichen Wohngeldstellen halten Papiervordrucke für die Antragstellung bereit.
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Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
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Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihre Wohnung liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags. Die örtlichen Wohngeldstellen halten Papiervordrucke für die Antragstellung bereit.
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Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
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Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihre Wohnung liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags. Die örtlichen Wohngeldstellen halten Papiervordrucke für die Antragstellung bereit.
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Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
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Emina
Halilovic
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Salonikia
Samara
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Svenja
Tremmel
Arbeitszeit 08:00 - 12:00 Uhr
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
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Universalantrag zum bundeseinheitlichen Wohngeld für den Mietzuschuss mit Hinweisen
Universalantrag zum bundeseinheitlichen Wohngeld für den Lastenzuschuss
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