Wohngeld

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten.

Wohngeld gibt es 

  • als Mietzuschuss für Personen, die Mieterinnen oder Mieter von Wohnraum sind,
  • als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum am selbst genutztem Wohnraum haben.

Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum (Mieten oder Belastungen) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.


Die Höhe des Wohngeldes richtet sich

  • nach der Haushaltsgröße,
  • dem monatlichen Gesamteinkommen und
  • der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

Antrag

Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihre Wohnung liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags. Die örtlichen Wohngeldstellen halten Papiervordrucke für die Antragstellung bereit.
 

Weitere Informationen

Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Dort finden Sie auch FAQ zum Wohngeld und den Link auf den Wohngeldrechner NRW: www.wohngeldrechner.nrw.de.

Wohngeldrechner NRW

Seit Mitte Dezember 2022 kann online über den Wohngeldrechner NRW  die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden. 

In den Downloads weiter unten auf dieser Seite finden Sie die Broschüre "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für Schritt zum Wohngeld". 

 

Wohngeld-Plus-Gesetz 

Frau Emina Halilovic

Sachgebiet Soziales
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Frau Salonikia Samara

Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Personenstandswesen Sachgebiet Soziales
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Svenja Tremmel

Sachgebiet Soziales
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