Erwerbsminderungsrente
Rente wegen Erwerbsminderung
Erwerbsminderungsrente kann beantragen, wer teilweise oder voll erwerbsgemindert ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Das ist der Fall, wenn in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung mindestens 36 Monate Pflichtbeitragszeiten nachgewiesen sind, dabei werden auch Pflichtbeitragszeiten wegen Pflege und Kindererziehungszeiten berücksichtigt.
Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:
dienstags 8:00 - 12:00 Uhr
donnerstags von 14:30 - 17:30 Uhr
- Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung (Bic/Iban)
- Versicherungsverlauf (falls vorhanden)
- Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen von der Agentur für Arbeit oder Krankenkasse (falls zutreffend)
- Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief- Nachweise über Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr
- Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind)
- Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse)
- Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder (zum Nachweis der Elterneigenschaft für die Pflegekasse und Kindererziehungszeiten)
- Anschriften von Zusatzrenten
- Steueridentifikationsnummer
- Anschriften der behandelnden Ärzte
- Angaben zu Krankenhausaufenthalten aus den letzen Jahren
- Anschriften von Berufgenossenschaften bei Leistungserhalt
- Angaben zu Rehabilitationen
- Schwerbehindertenausweis
- Anschrift letzter Arbeitgeber
- Art der Erkrankung
https://www.schalksmuehle.de/familie-soziales/rente-und-schwerbehinderung/erwerbsminderungsrente?tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Baction%5D=show&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bcontroller%5D=Dienstleistungen&tx_citkoegovservicelight_dienstleistungen%5Bdienstleistungen%5D=9&cHash=280c71e17a6ddaf8798d317cba2cdab7
Erwerbsminderungsrente
Rente wegen Erwerbsminderung
Erwerbsminderungsrente kann beantragen, wer teilweise oder voll erwerbsgemindert ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Das ist der Fall, wenn in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung mindestens 36 Monate Pflichtbeitragszeiten nachgewiesen sind, dabei werden auch Pflichtbeitragszeiten wegen Pflege und Kindererziehungszeiten berücksichtigt.
Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:
dienstags 8:00 - 12:00 Uhr
donnerstags von 14:30 - 17:30 Uhr
- Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung (Bic/Iban)
- Versicherungsverlauf (falls vorhanden)
- Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen von der Agentur für Arbeit oder Krankenkasse (falls zutreffend)
- Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief- Nachweise über Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr
- Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind)
- Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse)
- Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder (zum Nachweis der Elterneigenschaft für die Pflegekasse und Kindererziehungszeiten)
- Anschriften von Zusatzrenten
- Steueridentifikationsnummer
- Anschriften der behandelnden Ärzte
- Angaben zu Krankenhausaufenthalten aus den letzen Jahren
- Anschriften von Berufgenossenschaften bei Leistungserhalt
- Angaben zu Rehabilitationen
- Schwerbehindertenausweis
- Anschrift letzter Arbeitgeber
- Art der Erkrankung
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Erwerbsminderungsrente
Rente wegen Erwerbsminderung
Erwerbsminderungsrente kann beantragen, wer teilweise oder voll erwerbsgemindert ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Das ist der Fall, wenn in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung mindestens 36 Monate Pflichtbeitragszeiten nachgewiesen sind, dabei werden auch Pflichtbeitragszeiten wegen Pflege und Kindererziehungszeiten berücksichtigt.
Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:
dienstags 8:00 - 12:00 Uhr
donnerstags von 14:30 - 17:30 Uhr
- Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung (Bic/Iban)
- Versicherungsverlauf (falls vorhanden)
- Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen von der Agentur für Arbeit oder Krankenkasse (falls zutreffend)
- Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief- Nachweise über Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr
- Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind)
- Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse)
- Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder (zum Nachweis der Elterneigenschaft für die Pflegekasse und Kindererziehungszeiten)
- Anschriften von Zusatzrenten
- Steueridentifikationsnummer
- Anschriften der behandelnden Ärzte
- Angaben zu Krankenhausaufenthalten aus den letzen Jahren
- Anschriften von Berufgenossenschaften bei Leistungserhalt
- Angaben zu Rehabilitationen
- Schwerbehindertenausweis
- Anschrift letzter Arbeitgeber
- Art der Erkrankung
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Erwerbsminderungsrente
Rente wegen Erwerbsminderung
Erwerbsminderungsrente kann beantragen, wer teilweise oder voll erwerbsgemindert ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Das ist der Fall, wenn in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung mindestens 36 Monate Pflichtbeitragszeiten nachgewiesen sind, dabei werden auch Pflichtbeitragszeiten wegen Pflege und Kindererziehungszeiten berücksichtigt.
Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:
dienstags 8:00 - 12:00 Uhr
donnerstags von 14:30 - 17:30 Uhr
- Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung (Bic/Iban)
- Versicherungsverlauf (falls vorhanden)
- Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen von der Agentur für Arbeit oder Krankenkasse (falls zutreffend)
- Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief- Nachweise über Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr
- Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind)
- Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse)
- Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder (zum Nachweis der Elterneigenschaft für die Pflegekasse und Kindererziehungszeiten)
- Anschriften von Zusatzrenten
- Steueridentifikationsnummer
- Anschriften der behandelnden Ärzte
- Angaben zu Krankenhausaufenthalten aus den letzen Jahren
- Anschriften von Berufgenossenschaften bei Leistungserhalt
- Angaben zu Rehabilitationen
- Schwerbehindertenausweis
- Anschrift letzter Arbeitgeber
- Art der Erkrankung
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Erwerbsminderungsrente
Rente wegen Erwerbsminderung
Erwerbsminderungsrente kann beantragen, wer teilweise oder voll erwerbsgemindert ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Das ist der Fall, wenn in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung mindestens 36 Monate Pflichtbeitragszeiten nachgewiesen sind, dabei werden auch Pflichtbeitragszeiten wegen Pflege und Kindererziehungszeiten berücksichtigt.
Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:
dienstags 8:00 - 12:00 Uhr
donnerstags von 14:30 - 17:30 Uhr
- Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung (Bic/Iban)
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- Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief- Nachweise über Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr
- Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind)
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Sachgebiet Soziales- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Telefon02355 84-0
Fax02355 84-299
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- E-Mail
- S.Bornefeld@schalksmuehle.de
Erwerbsminderungsrente kann beantragen, wer teilweise oder voll erwerbsgemindert ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Das ist der Fall, wenn in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung mindestens 36 Monate Pflichtbeitragszeiten nachgewiesen sind, dabei werden auch Pflichtbeitragszeiten wegen Pflege und Kindererziehungszeiten berücksichtigt.
Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:
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Sachgebiet Soziales
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
ÖffnungszeitenTag | |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
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Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
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Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
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