Um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet zu entwickeln und zu lenken, stellt die Gemeinde Schalksmühle im Rahmen der kommunalen Planungshoheit Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) auf.
Der Flächennutzungsplan regelt die Nutzungsart der Grundstücke anhand der langfristigen Ziele der Gemeindeentwicklung und trifft Aussagen zur städtebaulichen Entwicklung. Hierin erfolgt die Festsetzung z. B. der Wohngebiete, Gewerbegebiete sowie der land- und forstwirtschaftlichen Flächen und er ist Vorgabe für die Bebauungspläne.
Die Bebauungspläne treffen für ihren Geltungsbereich gezielt verbindliche Aussagen zur Bebaubarkeit von Grundstücken. Hierzu gehören z. B. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Flächen, Straßenflächen, Grünanlagen etc.. Die Festsetzungen im Bebauungsplan sind rechtsverbindlich und zudem Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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Ralf
Bechtel
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
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