Bauleitplanung

Um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet zu entwickeln und zu lenken, stellt die Gemeinde Schalksmühle im Rahmen der kommunalen Planungshoheit Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) auf.

Der Flächennutzungsplan regelt die Nutzungsart der Grundstücke anhand der langfristigen Ziele der Gemeindeentwicklung und trifft Aussagen zur städtebaulichen Entwicklung. Hierin erfolgt die Festsetzung z. B. der Wohngebiete, Gewerbegebiete sowie der land- und forstwirtschaftlichen Flächen und er ist Vorgabe für die Bebauungspläne.

Die Bebauungspläne treffen für ihren Geltungsbereich gezielt verbindliche Aussagen zur Bebaubarkeit von Grundstücken. Hierzu gehören z. B. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Flächen, Straßenflächen, Grünanlagen etc.. Die Festsetzungen im Bebauungsplan sind rechtsverbindlich und zudem Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen.

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Herr Ralf Bechtel

Fachbereich III - Technisches Bauamt
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