Bürgergeld

Die Grundsicherung soll den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden sichern. Sie wird durch das Bürgergeld ab 01.01.2023 grundlegend reformiert.

Zuständig für das Bürgergeld für Leistungsberechtigte aus Schalksmühle ist das Jobcenter Märkischer Kreis.


Wer Bürgergeld erhält

Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.

Personen, die nicht erwerbsfähig aber hilfebedürftig sind, können Bürgergeld erhalten, wenn Sie mit erwerbsfähigen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Bei der Berechnung des Bürgergeldes werden alle Personen berücksichtigt, die mit Ihnen zusammenleben.


Bürgergeld für einen Monat - Kostenübernahme von Heizkosten

Das Jobcenter informiert in diesem Informationsblatt zur Kostenübernahme von Heizkosten über das Bürgergeld für einen Monat. 


Wenn Sie bereits Arbeits­losengeld II erhalten

  • Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
  • Sie behalten Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner beim Jobcenter.
  • Ihre Maßnahmen, wie zum Beispiel Weiterbildungen, laufen wie gewohnt weiter.

Wichtig: Endet Ihr laufender Bewilligungsabschnitt, müssen Sie – wie bereits in der Vergangenheit – einen Weiterbewilligungsantrag stellen.


Jobcenter Märkischer Kreis

Nähere Informationen zum Bürgergeld sowie zu Standorten, Öffnungszeiten und Kontaktdaten erhalten Sie auf der Homepage des Jobcenters Märkischer Kreis.


 

Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Jobcenter Märkischer Kreis - Dienststelle Halver

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