Bitte nehmen Sie die Anmeldung von Sperrmüll oder Elektroschrott online vor. Im Ausnahmefall können Sie die Anmeldung mittels einer Sperrmüll- /Elektroschrottkarte vornehmen und diese spätestens 2 Werktage vor dem Abholtermin im Rathaus einreichen. Die Abholtermine können Sie dem Abfallkalender entnehmen.
Die Abfälle sind grundsätzlich frühestens am Werktag vor dem Abfuhrtag und spätestens am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr vor dem Grundstück sichtbar so bereit zu stellen, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr weder behindert noch gefährdet wird.
Sperrige Abfälle sind solche, die aufgrund ihres Umfanges nicht im Restmüllbehälter entsorgt werden können (maximale Länge 1,50 m).
Für die Entsorgung anderer Abfallmengen bzw. kleinerer Gegenstände, die ausnahmsweise nicht in den Restmüllbehälter passen sollten, besteht die Möglichkeit Abfallsäcke zu kaufen. Diese erhalten Sie gegen Gebühr im Bürger- und Kundenbüro des Rathauses.
Die Abfallsäcke sind fest zuzubinden und zur Sperrgutabfuhr rechtzeitig anzumelden.
Sperrige Abfälle sind grundsätzlich frühestens am Werktag vor dem Abfuhrtag und spätestens am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr vor dem Grundstück sichtbar so bereit zu stellen, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr weder behindert nocht gefährdet wird.
Statt ausrangierte Möbel zum Sperrgut zu geben, können Sie diese auch von den Mitarbeitern des Werkhofes Halver abholen lassen. Die Möbelstücke werden aufgearbeitet und gegen ein geringes Entgelt weiterverkauft.
Bodenbeläge wie Laminat, Parkett oder Vinyl sind für die Abholung in Paketen zu bündeln, z. B. mit Klebeband.
Fliesen sind von der Sperrgutanmeldung ausgeschlossen.
Die Sperrgutabfuhr ist gebührenfrei.
Gebühr pro Abfallsack 2025: 4,40 €.