Zinsbescheinigungen für bewilligte Baudarlehen

Bei der Förderung von Eigentumsmaßnahmen können für das bewilligte Baudarlehen nach Ablauf einer bestimmten Zeit Zinsanhebungen anstehen. Mit Hilfe einer Zinsbescheinigung können Sie eine Senkung in die nächst niedrigere Zinskategorie beantragen. Hierfür sind die maßgeblichen Einkommensgrenzen einzuhalten. Die Zinsbescheinigung ist spätestens 2 Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist vorzulegen und ist deshalb frühzeitig zu beantragen.

Zuständige Behörde ist der Märkische Kreis.

Informationsmaterial und Antragsformulare erhalten Sie beim Märkischen Kreis sowie bei der Gemeinde Schalksmühle.

Frau Christiane Dix

Sachgebiet Bauverwaltung
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