Christiane
Dix
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Bei der Förderung von Eigentumsmaßnahmen können für das bewilligte Baudarlehen nach Ablauf einer bestimmten Zeit Zinsanhebungen anstehen. Mit Hilfe einer Zinsbescheinigung können Sie eine Senkung in die nächst niedrigere Zinskategorie beantragen. Hierfür sind die maßgeblichen Einkommensgrenzen einzuhalten. Die Zinsbescheinigung ist spätestens 2 Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist vorzulegen und ist deshalb frühzeitig zu beantragen.
Zuständige Behörde ist der Märkische Kreis.
Informationsmaterial und Antragsformulare erhalten Sie beim Märkischen Kreis sowie bei der Gemeinde Schalksmühle.