Der Rat der Gemeinde Schalksmühle beschließt jedes Jahr in einer öffentlichen Sitzung über eine Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan als Grundlage der Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Die Haushaltssatzung ist Ausdruck der politischen Willensbildung der Gemeinde Schalksmühle und dokumentiert, woher das Geld kommt und wofür es ausgegeben werden soll. Sie stellt die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommune in dem jeweiligen Jahr dar.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan beinhalten sämtliche Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen sowie die Festsetzungen über Kreditaufnahmen und einzugehende Verpflichtungsermächtigungen eines Haushaltsjahres.
Die in der Haushaltssatzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner/innen und Abgabepflichtigen.
Die übrigen Festlegungen in der Satzung binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner/innen und Abgabepflichtigen.
Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner/innen und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Durch eine öffentliche Bekanntmachung wird auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Auch außerhalb dieser Fristen stehen Ihnen die politisch gewählten Vertreter, der Bürgermeister sowie die Mitarbeiter/innen der Verwaltung für Fragen, Anregungen und Kritik zur Haushaltswirtschaft zur Verfügung.
Sabrina
Knappe
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Reinhard
Voss
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Der Rat der Gemeinde Schalksmühle beschließt jedes Jahr in einer öffentlichen Sitzung über eine Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan als Grundlage der Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Die Haushaltssatzung ist Ausdruck der politischen Willensbildung der Gemeinde Schalksmühle und dokumentiert, woher das Geld kommt und wofür es ausgegeben werden soll. Sie stellt die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommune in dem jeweiligen Jahr dar.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan beinhalten sämtliche Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen sowie die Festsetzungen über Kreditaufnahmen und einzugehende Verpflichtungsermächtigungen eines Haushaltsjahres.
Die in der Haushaltssatzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner/innen und Abgabepflichtigen.
Die übrigen Festlegungen in der Satzung binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner/innen und Abgabepflichtigen.
Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner/innen und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Durch eine öffentliche Bekanntmachung wird auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Auch außerhalb dieser Fristen stehen Ihnen die politisch gewählten Vertreter, der Bürgermeister sowie die Mitarbeiter/innen der Verwaltung für Fragen, Anregungen und Kritik zur Haushaltswirtschaft zur Verfügung.
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
Kämmerer
Fachbereichsleiter
Sachgebietsleiterin
Gleichstellungsbeauftragte