In welcher Höhe Sie als Eigentümer Grundsteuer zahlen hängt in erster Linie von drei Faktoren ab:
In begründeten Ausnahmefällen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Sprechen Sie dazu bitte unsere Mitarbeiter/innen an.
Einheitswertbescheid des Finanzamtes
Flächen für Niederschlagswasser
2022:
Hebesatz Grundsteuer A: 240 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hebesatz Grundsteuer B: 455 % (vom Grundsteuermessbetrag)
In welcher Höhe Sie als Eigentümer Grundsteuer zahlen hängt in erster Linie von drei Faktoren ab:
In begründeten Ausnahmefällen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Sprechen Sie dazu bitte unsere Mitarbeiter/innen an.
Einheitswertbescheid des Finanzamtes
Flächen für Niederschlagswasser
2022:
Hebesatz Grundsteuer A: 240 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hebesatz Grundsteuer B: 455 % (vom Grundsteuermessbetrag)
In welcher Höhe Sie als Eigentümer Grundsteuer zahlen hängt in erster Linie von drei Faktoren ab:
In begründeten Ausnahmefällen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Sprechen Sie dazu bitte unsere Mitarbeiter/innen an.
Einheitswertbescheid des Finanzamtes
Flächen für Niederschlagswasser
2022:
Hebesatz Grundsteuer A: 240 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hebesatz Grundsteuer B: 455 % (vom Grundsteuermessbetrag)
In welcher Höhe Sie als Eigentümer Grundsteuer zahlen hängt in erster Linie von drei Faktoren ab:
In begründeten Ausnahmefällen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Sprechen Sie dazu bitte unsere Mitarbeiter/innen an.
Einheitswertbescheid des Finanzamtes
Flächen für Niederschlagswasser
2022:
Hebesatz Grundsteuer A: 240 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hebesatz Grundsteuer B: 455 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Sabrina
Knappe
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Sabrina
Knappe
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Reinhard
Voss
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
In welcher Höhe Sie als Eigentümer Grundsteuer zahlen hängt in erster Linie von drei Faktoren ab:
In begründeten Ausnahmefällen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Sprechen Sie dazu bitte unsere Mitarbeiter/innen an.
2022:
Hebesatz Grundsteuer A: 240 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hebesatz Grundsteuer B: 455 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Einheitswertbescheid des Finanzamtes
Flächen für Niederschlagswasser
Hier können Sie das Lastschriftmandat in einem Online-Service ausfüllen und direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln.
Sachgebietsleiterin
Gleichstellungsbeauftragte
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
Kämmerer
Fachbereichsleiter