Grundsteuer

Höhe der Grundsteuer ab 2025 

Aufgrund der Grundsteuerreform mussten die Hebesätze für Grundsteuern neu festgelegt werden. Ab dem 01.01.2025 erhebt die Gemeinde Schalksmühle neben der Grundsteuer A für Agrar und fortwirtschafltiche Flächen einen differenzierten Hebesatz für die Grundssteuer B. Die Differenzierung erfolgt nach Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken. In welcher Höhe Sie als Eigentümer/in Grundsteuer zahlen hängt in erster Linie von drei Faktoren ab:

  1. Die Höhe des Einheitswertes für Ihr Grundstück (Festsetzung durch das Finanzamt)
  2. Klassifizierung des Grundstücks nach seiner Art als Agrar- oder Forstwirtschaftsfläche (= Grundsteuer A), Wohngrundstück (= Grundsteuer B für Wohngrundstücke) oder Nichtwohngrundstück (= Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke). Die Festsetzung der Grundstücksart erfolgt durch das Finanzamt.
  3. Höhe des vom Gemeinderat beschlossenen aktuellen Hebesatzes für die Grundsteuer A bzw. die differenzierten Hebesätzefür die Grundsteuer B

In begründeten Ausnahmefällen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. 


Grundsteuerreform

Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 vom Finanzamt aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Auf Basis der in diesem Zusammenhang neuen Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes und dem Hebesatz der Gemeinde Schalksmühle wird die Gemeinde Schalksmühle ab 2025 die Grundsteuer berechnen.

Bei Fragen zur Feststellungserklärung / zur Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Lüdenscheid: 

Finanzamt Lüdenscheid
Bahnhofsallee 16
58507 Lüdenscheid

Grundsteuer-Hotline: 02351 / 155-1959
Zentrale: 02351 / 155 0

www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-luedenscheid 

2025 (gültig ab Bekanntmachung der Haushaltssatzung zum 01.01.2025):

Hebesatz Grundsteuer A: 164 % (vom Grundsteuermessbetrag)

Hebesatz Wohngrundstücke Grundsteuer B: 607 % (vom Grundsteuermessbetrag)

Hebesatz Nichtwohngrundstücke Grundsteuer B: 1.119 % (vom Grundsteuermessbetrag)

  • Grundsteuergesetz
  • Haushaltssatzung
  • Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke
  • Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
  • Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung

Kontakt

Frau Sabrina Knappe

Sachgebietsleiterin

Gleichstellungsbeauftragte

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Herr Reinhard Voss

Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters

Kämmerer

Fachbereichsleiter

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