Aufgrund der Grundsteuerreform mussten die Hebesätze für Grundsteuern neu festgelegt werden. Ab dem 01.01.2025 erhebt die Gemeinde Schalksmühle neben der Grundsteuer A für Agrar und fortwirtschafltiche Flächen einen differenzierten Hebesatz für die Grundssteuer B. Die Differenzierung erfolgt nach Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken. In welcher Höhe Sie als Eigentümer/in Grundsteuer zahlen hängt in erster Linie von drei Faktoren ab:
In begründeten Ausnahmefällen können Sie von der Grundsteuer befreit werden.
Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 vom Finanzamt aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Auf Basis der in diesem Zusammenhang neuen Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes und dem Hebesatz der Gemeinde Schalksmühle wird die Gemeinde Schalksmühle ab 2025 die Grundsteuer berechnen.
Bei Fragen zur Feststellungserklärung / zur Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Lüdenscheid:
Finanzamt Lüdenscheid
Bahnhofsallee 16
58507 Lüdenscheid
Grundsteuer-Hotline: 02351 / 155-1959
Zentrale: 02351 / 155 0
2025 (gültig ab Bekanntmachung der Haushaltssatzung zum 01.01.2025):
Hebesatz Grundsteuer A: 164 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hebesatz Wohngrundstücke Grundsteuer B: 607 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hebesatz Nichtwohngrundstücke Grundsteuer B: 1.119 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Aufgrund der Grundsteuerreform mussten die Hebesätze für Grundsteuern neu festgelegt werden. Ab dem 01.01.2025 erhebt die Gemeinde Schalksmühle neben der Grundsteuer A für Agrar und fortwirtschafltiche Flächen einen differenzierten Hebesatz für die Grundssteuer B. Die Differenzierung erfolgt nach Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken. In welcher Höhe Sie als Eigentümer/in Grundsteuer zahlen hängt in erster Linie von drei Faktoren ab:
In begründeten Ausnahmefällen können Sie von der Grundsteuer befreit werden.
Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 vom Finanzamt aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Auf Basis der in diesem Zusammenhang neuen Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes und dem Hebesatz der Gemeinde Schalksmühle wird die Gemeinde Schalksmühle ab 2025 die Grundsteuer berechnen.
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Hebesatz Grundsteuer A: 164 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hebesatz Wohngrundstücke Grundsteuer B: 607 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hebesatz Nichtwohngrundstücke Grundsteuer B: 1.119 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Aufgrund der Grundsteuerreform mussten die Hebesätze für Grundsteuern neu festgelegt werden. Ab dem 01.01.2025 erhebt die Gemeinde Schalksmühle neben der Grundsteuer A für Agrar und fortwirtschafltiche Flächen einen differenzierten Hebesatz für die Grundssteuer B. Die Differenzierung erfolgt nach Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken. In welcher Höhe Sie als Eigentümer/in Grundsteuer zahlen hängt in erster Linie von drei Faktoren ab:
In begründeten Ausnahmefällen können Sie von der Grundsteuer befreit werden.
Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 vom Finanzamt aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Auf Basis der in diesem Zusammenhang neuen Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes und dem Hebesatz der Gemeinde Schalksmühle wird die Gemeinde Schalksmühle ab 2025 die Grundsteuer berechnen.
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Hebesatz Nichtwohngrundstücke Grundsteuer B: 1.119 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Aufgrund der Grundsteuerreform mussten die Hebesätze für Grundsteuern neu festgelegt werden. Ab dem 01.01.2025 erhebt die Gemeinde Schalksmühle neben der Grundsteuer A für Agrar und fortwirtschafltiche Flächen einen differenzierten Hebesatz für die Grundssteuer B. Die Differenzierung erfolgt nach Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken. In welcher Höhe Sie als Eigentümer/in Grundsteuer zahlen hängt in erster Linie von drei Faktoren ab:
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Sabrina
Knappe
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Reinhard
Voss
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Hebesatz Grundsteuer A: 164 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hebesatz Wohngrundstücke Grundsteuer B: 607 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hebesatz Nichtwohngrundstücke Grundsteuer B: 1.119 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hier können Sie das Lastschriftmandat in einem Online-Service ausfüllen und direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln.
Bitte füllen Sie den Vordruck am PC, mobilen Endgerät oder handschriftlich aus und senden ihn mit Ihrer Unterschrift an die Gemeindeverwaltung.
Sachgebietsleiterin
Gleichstellungsbeauftragte
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
Kämmerer
Fachbereichsleiter