Die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde Schalksmühle ist die Gewerbesteuer. Sie basiert auf dem Gewerbeertrag und ist damit konjunkturabhängig. Steuerpflichtig sind diejenigen, die in Schalksmühle einen Gewerbebetrieb führen.
Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Gemeindeverwaltung erhält danach einen Grundlagenbescheid, an den sie gebunden ist. Der vom Finanzamt festgelegte Steuermessbetrag wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz für das entsprechende Haushaltsjahr multipliziert.
Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr durch den Gemeinderat festgesetzt. Die vierteljährlichen Vorauszahlungen werden jeweils am 15.02./15.05./15.08. und 15.11. fällig.
Gewerbesteuergesetz
2025 (gültig ab Bekanntmachung der Haushaltssatzung zum 01.01.2025):
Hebesatz Gewerbesteuer: 454 % des Gewerbesteuermessbetrages
Sonja
Vöbel
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde Schalksmühle ist die Gewerbesteuer. Sie basiert auf dem Gewerbeertrag und ist damit konjunkturabhängig. Steuerpflichtig sind diejenigen, die in Schalksmühle einen Gewerbebetrieb führen.
Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Gemeindeverwaltung erhält danach einen Grundlagenbescheid, an den sie gebunden ist. Der vom Finanzamt festgelegte Steuermessbetrag wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz für das entsprechende Haushaltsjahr multipliziert.
Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr durch den Gemeinderat festgesetzt. Die vierteljährlichen Vorauszahlungen werden jeweils am 15.02./15.05./15.08. und 15.11. fällig.
2025 (gültig ab Bekanntmachung der Haushaltssatzung zum 01.01.2025):
Hebesatz Gewerbesteuer: 454 % des Gewerbesteuermessbetrages
Gewerbesteuergesetz
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