Einheitswert eines Grundstücks

Der Einheitswert ist die Bemessungsgrundlage, mit dem Ihr Grundstück mit der Grundsteuer A bzw. B besteuert wird. Der Einheitswert wird vom Finanzamt berechnet und durch Bescheid festgesetzt. Änderungen können nur vom Finanzamt vorgenommen werden; Anfragen zur Höhe des Einheitswertes müssen ebenfalls mit dem Finanzamt erörtert werden.

Die Einheitswertbescheide der Finanzämter liegen der Gemeindeverwaltung in digitaler Form vor und können dem Eigentümer von hier zur Verfügung gestellt werden. 


Grundsteuerreform

Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 vom Finanzamt aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben.

Auf Basis der in diesem Zusammenhang neuen Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes und dem Hebesatz der Gemeinde Schalksmühle wird die Gemeinde Schalksmühle ab 2025 die Grundsteuer berechnen.

Bei Fragen zur Feststellungserklärung / zur Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Lüdenscheid: 

Finanzamt Lüdenscheid
Bahnhofsallee 16
58507 Lüdenscheid

Grundsteuer-Hotline: 02351 / 155-1959
Zentrale: 02351 / 155 0

www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-luedenscheid 

Kontakt

Frau Jela Petrovic (Grundbesitzabgaben und Entwässerung)

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Frau Viola Kaufmann

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