Der Einheitswert ist die Bemessungsgrundlage, mit dem Ihr Grundstück mit der Grundsteuer A bzw. B besteuert wird. Der Einheitswert wird vom Finanzamt berechnet und durch Bescheid festgesetzt. Änderungen können nur vom Finanzamt vorgenommen werden; Anfragen zur Höhe des Einheitswertes müssen ebenfalls mit dem Finanzamt erörtert werden.
Die Einheitswertbescheide der Finanzämter liegen der Gemeindeverwaltung in digitaler Form vor und können dem Eigentümer von hier zur Verfügung gestellt werden.
Grundsteuergesetz
Bewertungsgesetz
Der Einheitswert ist die Bemessungsgrundlage, mit dem Ihr Grundstück mit der Grundsteuer A bzw. B besteuert wird. Der Einheitswert wird vom Finanzamt berechnet und durch Bescheid festgesetzt. Änderungen können nur vom Finanzamt vorgenommen werden; Anfragen zur Höhe des Einheitswertes müssen ebenfalls mit dem Finanzamt erörtert werden.
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Viola
Kaufmann
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
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08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
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Alwine
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