Grundbesitzabgaben

Wenn Sie ein Grundstück in Schalksmühle besitzen, kaufen, verkaufen oder überschreiben, fallen für Sie Grundbesitzabgaben an. Darin enthalten sind die Grundsteuer A und/oder B, Entwässerungsgebühren sowie Abfallbeseitigungsgebühren.

Die Grundsteuer A und/oder B wird für neue Eigentümer anhand eines vom Finanzamt festgelegten Einheitswertes ab dem 01. Januar des folgenden Jahres zugerechnet.

Käufer/in und Verkäufer/in können einvernehmlich gegenüber der Gemeindeverwaltung erklären, dass die Grundbesitzabgaben zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs von dem neuen Eigentümer / der neuen Eigentümerin übernommen werden. Bitte nutzen Sie dafür den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck "Eigentumswechselanzeige" im Bereich Formulare. 

Aus technischen Gründen erhalten Eigentümer/innen für Entwässerungsgebühren einen separaten Bescheid von der Gemeindeverwaltung; für Grundsteuern und Abfallbeseitigungsgebühren erhalten Sie einen gemeinsamen Bescheid.


Sollte Ihr Objekt nicht an die Kanalisation angeschlossen sein, und Sie Fragen zu den Kleineinleiterabgaben oder Klärschlamm-Gebühren haben, stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen gerne zur Verfügung. 


Einzelheiten zur Höhe der obigen Steuern, Gebühren und Abgaben ergeben sich aus den örtlichen Satzungen inklusive den Festsetzungen lt. Haushaltssatzung (Bestandteil des Haushaltsplans). Diese werden in der Regel jährlich neu festgelegt. 

Gültig ab 01.01.2023:

 

Grundsteuer

Hebesatz Grundsteuer A: 240 % (vom Grundsteuermessbetrag)

Hebesatz Grundsteuer B: 455 % (vom Grundsteuermessbetrag)

 

Abfall

Restabfall pro Liter: 2,16 €

zusätzlicher Papierbehälter pro Liter: 0,06 €

Abfallsack: 1,70 €

 

Kanalbenutzung für neue Kanalanschlüsse ab 01.01.2020

Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,81 €

Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,75 €

Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,15 €

Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,93 €

 

Kanalbenutzung für Kanalanschlüsse vor dem 01.01.2020

Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,60 €

Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,54 €

Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,11 €

Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,89 €

 

Klärschlammbeseitigungsgebühr pro cbm: 45,90 €

Kleineinleiterabgabe pro Person: 17,90 €

Einheitswertbescheid des Finanzamtes

  • Grundsteuergesetz
  • Haushaltssatzung
  • Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke
  • Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
  • Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung

Kontakt

Frau Jela Petrovic (Grundbesitzabgaben und Entwässerung)

Details

Frau Sonja Vöbel

Details