Wenn Sie ein Grundstück in Schalksmühle besitzen, kaufen, verkaufen oder überschreiben, fallen für Sie Grundbesitzabgaben an. Darin enthalten sind die Grundsteuer A und/oder B, Entwässerungsgebühren sowie Abfallbeseitigungsgebühren.
Die Grundsteuer A und/oder B wird für neue Eigentümer anhand eines vom Finanzamt festgelegten Einheitswertes ab dem 01. Januar des folgenden Jahres zugerechnet.
Käufer/in und Verkäufer/in können einvernehmlich gegenüber der Gemeindeverwaltung erklären, dass die Grundbesitzabgaben zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs von dem neuen Eigentümer / der neuen Eigentümerin übernommen werden. Bitte nutzen Sie dafür den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck "Eigentumswechselanzeige" im Bereich Formulare.
Aus technischen Gründen erhalten Eigentümer/innen für Entwässerungsgebühren einen separaten Bescheid von der Gemeindeverwaltung; für Grundsteuern und Abfallbeseitigungsgebühren erhalten Sie einen gemeinsamen Bescheid.
Sollte Ihr Objekt nicht an die Kanalisation angeschlossen sein, und Sie Fragen zu den Kleineinleiterabgaben oder Klärschlamm-Gebühren haben, stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.
Einzelheiten zur Höhe der obigen Steuern, Gebühren und Abgaben ergeben sich aus den örtlichen Satzungen inklusive den Festsetzungen lt. Haushaltssatzung (Bestandteil des Haushaltsplans). Diese werden in der Regel jährlich neu festgelegt.
Einheitswertbescheid des Finanzamtes
Gültig ab 01.01.2024:
Grundsteuer
Hebesatz Grundsteuer A: 240 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hebesatz Grundsteuer B: 455 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Abfall
Restabfall pro Liter: 2,16 €
zusätzlicher Papierbehälter pro Liter: 0,06 €
Abfallsack: 1,70 €
Kanalbenutzung für neue Kanalanschlüsse ab 01.01.2020
Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,81 €
Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,75 €
Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,15 €
Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,93 €
Kanalbenutzung für Kanalanschlüsse vor dem 01.01.2020
Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,60 €
Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,54 €
Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,11 €
Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,89 €
Klärschlammbeseitigungsgebühr pro cbm: 45,90 €
Kleineinleiterabgabe pro Person: 17,90 €
Wenn Sie ein Grundstück in Schalksmühle besitzen, kaufen, verkaufen oder überschreiben, fallen für Sie Grundbesitzabgaben an. Darin enthalten sind die Grundsteuer A und/oder B, Entwässerungsgebühren sowie Abfallbeseitigungsgebühren.
Die Grundsteuer A und/oder B wird für neue Eigentümer anhand eines vom Finanzamt festgelegten Einheitswertes ab dem 01. Januar des folgenden Jahres zugerechnet.
Käufer/in und Verkäufer/in können einvernehmlich gegenüber der Gemeindeverwaltung erklären, dass die Grundbesitzabgaben zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs von dem neuen Eigentümer / der neuen Eigentümerin übernommen werden. Bitte nutzen Sie dafür den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck "Eigentumswechselanzeige" im Bereich Formulare.
Aus technischen Gründen erhalten Eigentümer/innen für Entwässerungsgebühren einen separaten Bescheid von der Gemeindeverwaltung; für Grundsteuern und Abfallbeseitigungsgebühren erhalten Sie einen gemeinsamen Bescheid.
Sollte Ihr Objekt nicht an die Kanalisation angeschlossen sein, und Sie Fragen zu den Kleineinleiterabgaben oder Klärschlamm-Gebühren haben, stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.
Einzelheiten zur Höhe der obigen Steuern, Gebühren und Abgaben ergeben sich aus den örtlichen Satzungen inklusive den Festsetzungen lt. Haushaltssatzung (Bestandteil des Haushaltsplans). Diese werden in der Regel jährlich neu festgelegt.
Einheitswertbescheid des Finanzamtes
Gültig ab 01.01.2024:
Grundsteuer
Hebesatz Grundsteuer A: 240 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hebesatz Grundsteuer B: 455 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Abfall
Restabfall pro Liter: 2,16 €
zusätzlicher Papierbehälter pro Liter: 0,06 €
Abfallsack: 1,70 €
Kanalbenutzung für neue Kanalanschlüsse ab 01.01.2020
Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,81 €
Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,75 €
Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,15 €
Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,93 €
Kanalbenutzung für Kanalanschlüsse vor dem 01.01.2020
Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,60 €
Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,54 €
Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,11 €
Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,89 €
Klärschlammbeseitigungsgebühr pro cbm: 45,90 €
Kleineinleiterabgabe pro Person: 17,90 €
Wenn Sie ein Grundstück in Schalksmühle besitzen, kaufen, verkaufen oder überschreiben, fallen für Sie Grundbesitzabgaben an. Darin enthalten sind die Grundsteuer A und/oder B, Entwässerungsgebühren sowie Abfallbeseitigungsgebühren.
Die Grundsteuer A und/oder B wird für neue Eigentümer anhand eines vom Finanzamt festgelegten Einheitswertes ab dem 01. Januar des folgenden Jahres zugerechnet.
Käufer/in und Verkäufer/in können einvernehmlich gegenüber der Gemeindeverwaltung erklären, dass die Grundbesitzabgaben zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs von dem neuen Eigentümer / der neuen Eigentümerin übernommen werden. Bitte nutzen Sie dafür den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck "Eigentumswechselanzeige" im Bereich Formulare.
Aus technischen Gründen erhalten Eigentümer/innen für Entwässerungsgebühren einen separaten Bescheid von der Gemeindeverwaltung; für Grundsteuern und Abfallbeseitigungsgebühren erhalten Sie einen gemeinsamen Bescheid.
Sollte Ihr Objekt nicht an die Kanalisation angeschlossen sein, und Sie Fragen zu den Kleineinleiterabgaben oder Klärschlamm-Gebühren haben, stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.
Einzelheiten zur Höhe der obigen Steuern, Gebühren und Abgaben ergeben sich aus den örtlichen Satzungen inklusive den Festsetzungen lt. Haushaltssatzung (Bestandteil des Haushaltsplans). Diese werden in der Regel jährlich neu festgelegt.
Einheitswertbescheid des Finanzamtes
Gültig ab 01.01.2024:
Grundsteuer
Hebesatz Grundsteuer A: 240 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hebesatz Grundsteuer B: 455 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Abfall
Restabfall pro Liter: 2,16 €
zusätzlicher Papierbehälter pro Liter: 0,06 €
Abfallsack: 1,70 €
Kanalbenutzung für neue Kanalanschlüsse ab 01.01.2020
Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,81 €
Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,75 €
Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,15 €
Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,93 €
Kanalbenutzung für Kanalanschlüsse vor dem 01.01.2020
Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,60 €
Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,54 €
Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,11 €
Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,89 €
Klärschlammbeseitigungsgebühr pro cbm: 45,90 €
Kleineinleiterabgabe pro Person: 17,90 €
Wenn Sie ein Grundstück in Schalksmühle besitzen, kaufen, verkaufen oder überschreiben, fallen für Sie Grundbesitzabgaben an. Darin enthalten sind die Grundsteuer A und/oder B, Entwässerungsgebühren sowie Abfallbeseitigungsgebühren.
Die Grundsteuer A und/oder B wird für neue Eigentümer anhand eines vom Finanzamt festgelegten Einheitswertes ab dem 01. Januar des folgenden Jahres zugerechnet.
Käufer/in und Verkäufer/in können einvernehmlich gegenüber der Gemeindeverwaltung erklären, dass die Grundbesitzabgaben zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs von dem neuen Eigentümer / der neuen Eigentümerin übernommen werden. Bitte nutzen Sie dafür den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck "Eigentumswechselanzeige" im Bereich Formulare.
Aus technischen Gründen erhalten Eigentümer/innen für Entwässerungsgebühren einen separaten Bescheid von der Gemeindeverwaltung; für Grundsteuern und Abfallbeseitigungsgebühren erhalten Sie einen gemeinsamen Bescheid.
Sollte Ihr Objekt nicht an die Kanalisation angeschlossen sein, und Sie Fragen zu den Kleineinleiterabgaben oder Klärschlamm-Gebühren haben, stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.
Einzelheiten zur Höhe der obigen Steuern, Gebühren und Abgaben ergeben sich aus den örtlichen Satzungen inklusive den Festsetzungen lt. Haushaltssatzung (Bestandteil des Haushaltsplans). Diese werden in der Regel jährlich neu festgelegt.
Einheitswertbescheid des Finanzamtes
Gültig ab 01.01.2024:
Grundsteuer
Hebesatz Grundsteuer A: 240 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hebesatz Grundsteuer B: 455 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Abfall
Restabfall pro Liter: 2,16 €
zusätzlicher Papierbehälter pro Liter: 0,06 €
Abfallsack: 1,70 €
Kanalbenutzung für neue Kanalanschlüsse ab 01.01.2020
Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,81 €
Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,75 €
Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,15 €
Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,93 €
Kanalbenutzung für Kanalanschlüsse vor dem 01.01.2020
Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,60 €
Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,54 €
Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,11 €
Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,89 €
Klärschlammbeseitigungsgebühr pro cbm: 45,90 €
Kleineinleiterabgabe pro Person: 17,90 €
Jela
Petrovic (Grundbesitzabgaben und Entwässerung)
Arbeitszeit 08:00 - 12:00 Uhr
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Sonja
Vöbel
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Wenn Sie ein Grundstück in Schalksmühle besitzen, kaufen, verkaufen oder überschreiben, fallen für Sie Grundbesitzabgaben an. Darin enthalten sind die Grundsteuer A und/oder B, Entwässerungsgebühren sowie Abfallbeseitigungsgebühren.
Die Grundsteuer A und/oder B wird für neue Eigentümer anhand eines vom Finanzamt festgelegten Einheitswertes ab dem 01. Januar des folgenden Jahres zugerechnet.
Käufer/in und Verkäufer/in können einvernehmlich gegenüber der Gemeindeverwaltung erklären, dass die Grundbesitzabgaben zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs von dem neuen Eigentümer / der neuen Eigentümerin übernommen werden. Bitte nutzen Sie dafür den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck "Eigentumswechselanzeige" im Bereich Formulare.
Aus technischen Gründen erhalten Eigentümer/innen für Entwässerungsgebühren einen separaten Bescheid von der Gemeindeverwaltung; für Grundsteuern und Abfallbeseitigungsgebühren erhalten Sie einen gemeinsamen Bescheid.
Sollte Ihr Objekt nicht an die Kanalisation angeschlossen sein, und Sie Fragen zu den Kleineinleiterabgaben oder Klärschlamm-Gebühren haben, stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.
Einzelheiten zur Höhe der obigen Steuern, Gebühren und Abgaben ergeben sich aus den örtlichen Satzungen inklusive den Festsetzungen lt. Haushaltssatzung (Bestandteil des Haushaltsplans). Diese werden in der Regel jährlich neu festgelegt.
Gültig ab 01.01.2024:
Grundsteuer
Hebesatz Grundsteuer A: 240 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hebesatz Grundsteuer B: 455 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Abfall
Restabfall pro Liter: 2,16 €
zusätzlicher Papierbehälter pro Liter: 0,06 €
Abfallsack: 1,70 €
Kanalbenutzung für neue Kanalanschlüsse ab 01.01.2020
Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,81 €
Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,75 €
Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,15 €
Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,93 €
Kanalbenutzung für Kanalanschlüsse vor dem 01.01.2020
Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,60 €
Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,54 €
Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,11 €
Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,89 €
Klärschlammbeseitigungsgebühr pro cbm: 45,90 €
Kleineinleiterabgabe pro Person: 17,90 €
Einheitswertbescheid des Finanzamtes
Anzeige des Wechsels von Eigentum (Grundbesitz)
Hier können Sie das Lastschriftmandat in einem Online-Service ausfüllen und direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln.
Bitte füllen Sie den Vordruck am PC, mobilen Endgerät oder handschriftlich aus und senden ihn mit Ihrer Unterschrift an die Gemeindeverwaltung.
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