Eine Gewerbeummeldung ist dann vorzunehmen, wenn die Betriebsstätte innerhalb der Gemeinde Schalksmühle verlegt wird oder wenn die ausgeübte Tätigkeit verändert oder erweitert wird.
Gewerbeordnung,
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gewerbeordnung
§§14, 15 , 55c GewO
amtliches Ausweisdokument
natürliche Personen: 26,00 €
juristische Personen: 33,00 € zzgl. 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter
Heike
Scharfenberg
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
Kiymet
Yazgan
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Freitext
Isabell
Giontas
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natürliche Personen: 26,00 €
juristische Personen: 33,00 € zzgl. 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter
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§§14, 15 , 55c GewO
Über das Serviceportal des Landes NRW können Sie Ihre Gewerbeanzeige vollelektronisch erstatten. Dazu ist eine Anmeldung über das Servicekonto NRW erforderlich.
Dieses Formular ist in PDF-Form ausfüllbar und muss von Ihnen ausgedruckt, unterschrieben und im Rathaus eingereicht werden.