Gewerbe-Abmeldung

Geben Sie ein Gewerbe auf dem Gebiet der Gemeinde Schalksmühle auf (vollständige Aufgabe, Betriebsverlegung in eine andere Stadt, usw.),  ist eine Gewerbeabmeldung notwendig.

gebührenfrei

amtliches Ausweisdokument

Gewerbeordnung,

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gewerbeordnung
§§14, 15 , 55c GewO

  • Über das Serviceportal des Landes NRW können Sie Ihre Gewerbeanzeige vollelektronisch erstatten. Dazu ist eine Anmeldung über das Servicekonto NRW erforderlich.

  • Dieses Formular ist in PDF-Form ausfüllbar und muss von Ihnen ausgedruckt, unterschrieben und im Rathaus eingereicht werden.

Kontakt

Frau Heike Scharfenberg

Details

Frau Kiymet Yazgan

Details

Frau Isabell Giontas

Details