Gewerbeangelegenheiten

Das Ordnungsamt überwacht die Einhaltung der Ladenöffnungszeiten. Anträge auf verkaufsoffene Sonntage können hier gestellt werden. Im Jahr sind vier verkaufsoffene Sonntage für das gesamte Gemeindegebiet zulässig.

Weiterhin wird hier überprüft, ob die Verkaufsstellen, die nach dem Ladenöffnungsgesetz an Sonntagen geöffnet haben dürfen, sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten halten (es gibt drei Feiertage im Jahr, an denen die Verkaufsstellen, die grundsätzlich  sonntags geöffnet haben dürfen, ihre Verkaufsstellen nicht öffnen dürfen: Pfingstmontag, Ostermontag und am 2. Weihnachtstag.)

Neben dieser Tätigkeit gehört hier auch das Nachschaurecht der örtlichen Ordnungsbehörden bei Gewerbebetrieben, die Erlaubnisse nach den Vorschriften der Gewerbeordnung oder des Gaststättengesetzes erhalten haben, dazu. Hier wird dann kontrolliert, ob z. B. Jugendschutzbestimmungen oder Auflagen der jeweiligen Erlaubnis eingehalten werden (Beispiel: Kontrolle von Spielhallen, Gaststätten etc.

  • Gewerbeordnung
  • Gaststättengesetz
  • Ladenschlussgesetz
  • Gesetz über die Ladenöffnungszeiten
  • Jugendschutzgesetz

Kontakt

Frau W. Winkhaus

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Frau Vera Mölders

Sachgebietsleiterin

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