Bauanträge und Bauvoranfragen

Für das Gemeindegebiet Schalksmühle erhalten Sie Auskünfte über die Bebaubarkeit von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder im Außenbereich.

Weitere Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links:


Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes kann ein Wohnhaus mit Nebenanlagen bzw. Garagen auch im sogenannten „Freistellungsverfahren“ nach § 63 BauO NRW errichtet werden, wenn nämlich nachgewiesenermaßen alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. In diesem Fall kann der entsprechende Antrag bei der Gemeinde eingereicht werden.

Für die Erteilung von Baugenehmigungen für Bauanträge ist die Ansprechperson des Märkischen Kreises zuständig.

Kontakt

Herr Wolfram Weber

Bauaufsicht und Immissionsschutz Märkischer Kreis

Zuständigkeit: Nachrodt-Wiblingwerde, Schalksmühle

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Herr Ralf Bechtel

Fachbereichsleiter

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