Für das Gemeindegebiet Schalksmühle erhalten Sie Auskünfte über die Bebaubarkeit von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder im Außenbereich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links:
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes kann ein Wohnhaus mit Nebenanlagen bzw. Garagen auch im sogenannten „Freistellungsverfahren“ nach § 63 BauO NRW errichtet werden, wenn nämlich nachgewiesenermaßen alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. In diesem Fall kann der entsprechende Antrag bei der Gemeinde eingereicht werden.
Für die Erteilung von Baugenehmigungen für Bauanträge ist die Ansprechperson des Märkischen Kreises zuständig.
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Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes kann ein Wohnhaus mit Nebenanlagen bzw. Garagen auch im sogenannten „Freistellungsverfahren“ nach § 63 BauO NRW errichtet werden, wenn nämlich nachgewiesenermaßen alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. In diesem Fall kann der entsprechende Antrag bei der Gemeinde eingereicht werden.
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Ralf
Bechtel
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
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Zuständigkeit: Nachrodt-Wiblingwerde, Schalksmühle