Kommunalwahlen 2025 - Informationen für Wahlberechtigte

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  1. Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetztes ist, oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.

  2. das 16. Lebensjahr vollendet hat (alle bis zum 14.09.2009 Geborenen) und

  3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl – also mindestens seit dem 29. August 2025 im Wahlgebiet, das ist das Gebiet der Gemeinde (Bürgermeister- und Gemeinderatswahl) bzw. des Märkischen Kreises (Landrats- und Kreistagswahl) seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.


Wählerverzeichnis

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. In das Wählerverzeichnis eingetragene Personen können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. 

Wahlberechtigte werden zum Stichtag 03.08.2025 in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie an diesem Stichtag gemeldet sind. Änderungen des Hauptwohnsitzes nach diesem Stichtag können Auswirkungen auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis haben. Bei An- und Ummeldungen im Bürger- und Kundenbüro der Gemeinde Schalksmühle werden Sie über die Auswirkungen informiert. Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt telefonisch unter 02355 84222 oder per E-Mail unter wahlen@schalksmuehle.de zur Verfügung. 

Für eine eventuelle Stichwahl gilt dasselbe Wählerverzeichnis wie zur Hauptwahl.


Zustellung der Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werrden den Wahlberechtigten ab Samstag, 16.08.2025 zugestellt. Aufgrund von Postlaufzeiten ist davon auszugehen, dass den Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen voraussichtlich am Mittwoch, den 20.08.2025 zugehen werden. 

Sollten Sie bis zum 23.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie wahlberechtigt sind, empfehlen wir Ihnen, sich am kommenden Werktag unverzüglich telefonisch mit dem Wahlamt der Gemeinde Schalksmühle, unter 02355 84222 oder 02355 84224 in Verbindung zu setzen.


Wahlbezirkseinteilung 2025


So geben Sie Ihre Stimme ab

  • Im Wahllokal. 

    Suchen Sie am Wahlsonntag zwischen 8:00 - 18:00 Uhr das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung bezeichnete Wahllokal auf. 

    Bitte prüfen Sie vor Aufsuchen des Wahllokals die Angaben dazu auf Ihrer Wahlbenachrichtigung genau! Die Zuordnung Ihrer Straße zum Stimmbezirk oder die Adresse des Wahllokals können gegebenenfalls von vorherigen Wahlen abweichen! 

    Im Wahllokal haben Sie gegen Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung bzw. Ihres Personalausweises - EU-Bürger Ihres Identitätsausweises - oder Reisepasses die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben. 

    Ihre Wahlbenachrichtung erhalten Sie für eine eventuelle Stichwahl zurück.

     

  • Durch Briefwahl

    Den Briefwahlantrag können Sie über dieses Onlineformular (online möglich bis Mittwoch vor dem Wahltermin, 12 Uhr), durch Ausfüllen und frankiertes Absenden des Antrages auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder persönlich im Rathaus, Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle (Zimmer 20, 1. Etage) stellen. 

    Sie können den ausgefüllten schriftlichen Antrag auch in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen. Schriftliche oder persönliche Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag vor dem Wahltermin, 15 Uhr eingehen bzw. gestellt werden. 

    Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des/der Wahlberechtigten vorlegen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Bei der Rücksendung Ihrer ausgefüllten Briefwahlunterlagen brauchen Sie den roten Wahlbrief im Inland nicht zu frankieren, wenn Sie ihn bei der Deutschen Post AG einliefern. 

    Wichtig: Der rote Wahlbrief muss zur Hauptwahl am 14.09.2025 bzw. zur eventuellen Stichwahl am 28.09.2025 spätestens bis 16.00 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle, eingegangen sein; später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.

     

  • Gegen Abgabe des Wahlscheines (Bestandteil der Briefwahlunterlagen) und unter Vorlage Ihres Personalausweises - EU-Bürger Ihres Identitätsausweises - oder Reisepasses können Sie Ihre Stimme trotz beantragter Briefwahl im Wahllokal in Ihrem Wahlbezirk (siehe Wahlschein) abgeben. 

Sonderöffnungszeiten zu den Kommunalwahlen 2025

Für die Beantragung und das Abholen von Briefwahlunterlagen im Rathaus gelten die allgemeinen Öffnungszeiten mit der Maßgabe, dass eine vorherige Terminreservierung für das Briefwahl-Büro (Zimmer 20, 1. Etage) nicht erforderlich ist; auch montag- und dienstagnachmittags ist das Briefwahl-Büro ohne vorherige Terminreservierung von 13:30 bis 16:00 Uhr geöffnet. 


Zusätzlich gelten folgende Sonderöffnungszeiten:
 

Hauptwahltermin 14.09.2025

  • Freitag, den 12.09.2025 ist das Wahlamt für das Ausstellen von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet sowie telefonisch unter 02355 / 840 erreichbar.
  • Samstag, den 13.09.2025 ist die Gemeindeverwaltung von 9:00 bis 12:00 Uhr für die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Wahlscheine telefonisch unter 02355 / 840 erreichbar.
  • Sonntag, den 14.09.2025 ist das Wahlamt für das Ausstellen von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet sowie telefonisch unter 02355 / 840 erreichbar.

Eventueller Stichwahltermin 28.09.2025

  • Freitag, den 26.09.2025 ist das Wahlamt für das Ausstellen von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet sowie telefonisch unter 02355 / 840 erreichbar.
  • Samstag, den 27.09.2025 ist die Gemeindeverwaltung von 9:00 bis 12:00 Uhr für die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Wahlscheine telefonisch unter 02355 / 840 erreichbar.
  • Sonntag, den 28.09.2025 ist das Wahlamt für das Ausstellen von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet sowie telefonisch unter 02355 / 840 erreichbar.

 




Ihre Ansprechpersonen


Reinhard Voss

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