Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie Unionsbürger (d. h. Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union) die
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. In das Wählerverzeichnis eingetragene Personen können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Stimmabgabe kann auch durch Briefwahl mit Wahlschein erfolgen. Für die Stichwahl gilt dasselbe Wählerverzeichnis wie zur Hauptwahl.
Neben den allgemeinen Öffnungszeiten gelten für die Kommunalwahl folgende Sonderöffnungszeiten:
Hauptwahltermin 14.09.2025
Stichwahltermin 28.09.2025