Kommunalwahlen 2025 - Informationen für Wahlberechtigte

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie Unionsbürger (d. h. Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union) die

  1. am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (also spätestens am 14.09.2009 geboren ist) und
  2. seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 29.08.2025, im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben und
  3. nicht infolge Richterspruch gemäß § 8 Kommunalwahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählerverzeichnis

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. In das Wählerverzeichnis eingetragene Personen können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Stimmabgabe kann auch durch Briefwahl mit Wahlschein erfolgen. Für die Stichwahl gilt dasselbe Wählerverzeichnis wie zur Hauptwahl.


So geben Sie Ihre Stimme ab

  • Im Wahllokal. Suchen Sie am Wahlsonntag zwischen 8:00 - 18:00 Uhr das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung bezeichnete Wahllokal auf. Dort haben Sie gegen Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung bzw. Ihres Personalausweises oder Reisepasses die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben. Ihre Wahlbenachrichtung erhalten Sie für eine evtl. Stichwahl zurück.
     
  • Durch Briefwahl. Sie brauchen den Wahlbrief im Inland nicht zu frankieren, wenn Sie ihn bei der Deutschen Post AG einliefern.

    Wichtig: Der Wahlbrief muss zur Hauptwahl am 14.09.2025 bzw. zur Stichwahl am 28.09.2025 spätestens bis 16.00 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle, eingegangen sein; später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.
     
  • Gegen Abgabe des Wahlscheines (Bestandteil der Briefwahlunterlagen) und unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses können Sie Ihre Stimme trotz beantragter Briefwahl im Wahllokal in Ihrem Wahlbezirk (siehe Wahlschein) abgeben.

Sonderöffnungszeiten zur Kommunalwahl

Neben den allgemeinen Öffnungszeiten gelten für die Kommunalwahl folgende Sonderöffnungszeiten:
 

Hauptwahltermin 14.09.2025

  • Freitag, den 12.09.2025 ist das Wahlamt für das Ausstellen von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet sowie telefonisch unter 02355 / 840 erreichbar.
  • Samstag, den 13.09.2025 ist die Gemeindeverwaltung von 9:00 bis 12:00 Uhr für die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Wahlscheine telefonisch unter 02355 / 840 erreichbar.
  • Sonntag, den 14.09.2025 ist das Wahlamt für das Ausstellen von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen im Falle nachweislicher plötzlicher Erkrankung von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet sowie telefonisch unter 02355 / 840 erreichbar.

Stichwahltermin 28.09.2025

  • Freitag, den 26.09.2025 ist das Wahlamt für das Ausstellen von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet sowie telefonisch unter 02355 / 840 erreichbar.
  • Samstag, den 27.09.2025 ist die Gemeindeverwaltung von 9:00 bis 12:00 Uhr für die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Wahlscheine telefonisch unter 02355 / 840 erreichbar.
  • Sonntag, den 28.09.2025 ist das Wahlamt für das Ausstellen von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen im Falle nachweislicher plötzlicher Erkrankung von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet sowie telefonisch unter 02355 / 840 erreichbar.

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Reinhard Voss

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