Wohngeld für Mieterinnen, Mieter und Bewohner in einer stationären Pflegeeinrichtung

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten.

Sie können einen Zuschuss beantragen, wenn Sie:

  • Mieter oder Mieterin einer Wohnung oder eines Hauses sind.
  • sich in einer stationären Pflegeeinrichtung befinden.

Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich

  • nach der Haushaltsgröße,
  • dem monatlichen Gesamteinkommen und
  • der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

Antrag

Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihre Wohnung liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags. 

Sie können das Wohngeld auch online beantragen. 

Hierfür müssen Sie sich zunächst beim Serviceportal für Bund Länder und Kommunen registireren. Geben Sie hierzu Ihren vollständigen Namen und Ihre E-Mailadresse an und wählen sie ein Passwort.

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie den Antrag über einen der unten aufgeführten Links online stellen.
 

Weitere Informationen

Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Eine unverbindliche Berechnung über die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld kann online über den Wohngeldrechner NRW vorgenommen und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden. 

In den Downloads weiter unten auf dieser Seite finden Sie die Broschüre "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für Schritt zum Wohngeld". 

 

Wohngeld-Plus-Gesetz 

Kontakt

Frau Halilovic

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Frau Salonikia Samara

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Frau Tremmel

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