Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein ist grundsätzlich für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung erforderlich und ist einkommensabhängig. Der Wohnberechtigungsschein ist für 1 Jahr gültig und kann in anderen Bundesländern für anwendbar erklärt werden.

Sollten die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein nicht vorliegen, kann die/der Vermieter/in in begründeten Ausnahmefällen eine Freistellung für Nichtwohnberechtigte beantragen. 

Hier finden Sie weitere Informationen, falls Sie eine Mietwohnung in Schalksmühle suchen.

Kontakt

Frau Ingrid Dirks

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