Jennifer
Pape
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Florian
Heider
Bauhofleiter
Bauhof
Montag
07:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
07:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Peer
Heinzer
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Die Planung, Verlegung und Störungsbeseitigung an den in den öffentlichen Verkehrsflächen verlegten Versorgungsleitungen obliegt den jeweiligen Versorgungsträgern. Zuständig hierfür sind:
» hier können Sie eine Störung der Straßenbeleuchtung melden
Die Kontrolle und Überwachung der hierfür ggfl. erforderlichen Straßenaufbrüche der Versorgungsträger für die Neuverlegung von Leitungen oder die Störungsbeseitigung obliegt der Gemeindeverwaltung.
Anträge für einen Aufbruch im öffentlichen Verkehrsraum können auch für private Bauvorhaben (z. B. Neubau, Änderung) erforderlich werden. Grundstückseigentümer müssen hierfür einen Antrag auf Straßenaufbruch mit Angabe der Maßnahme, Ausführungszeitraum und Lageplan stellen. Den Vordruck finden Sie auf dieser Seite im Bereich "Formulare".
Die Erteilung der Genehmigung erfolgt unter bestimmten Auflagen und Bedingungen. Die Fertigstellung und Abnahme ist mit gesondertem Antrag zu beantragen (Vordruck „Abnahme Straßenaufbruch“).
Für die Anlegung von privaten Grundstückszufahrten ist ebenfalls eine Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung erforderlich. Es kann die Absenkung eines Bordsteines erforderlich werden oder auch die Anlegung einer Entwässerungsrinne, damit anfallendes Niederschlagswasser nicht dem Straßenbereich zugeführt wird. Bitte verwenden Sie auch hierfür den auf dieser Seite unter "Formulare" bereitgestellten Vordruck und reichen einen Lageplan mit Kennzeichnung der gewünschten Zufahrt vom Grundstückseigentümer mit ein.
Die Abnahme ist gesondert zu beantragen. Den erforderlichen Vordruck finden Sie ebenfalls auf dieser Seite im Bereich "Formulare".
24,00 € Genehmigungsgebühr