Unterhaltung der Straßen, Versorgungsleitungen, Straßenbeleuchtung, Grundstückszufahrten und Straßenaufbrüche

Die Planung, Verlegung und Störungsbeseitigung an den in den öffentlichen Verkehrsflächen verlegten Versorgungsleitungen obliegt den jeweiligen Versorgungsträgern. Zuständig hierfür sind:

  • Wasser- und Gasversorgung: Enervie, Regionalzentrum Lüdenscheid, Lennestraße 2, 58507 Lüdenscheid, Tel. 02351/157-0
  • Stromversorgung:  Enervie, Regionalzentrum Volme, Klagebach 3, 58579 Schalksmühle, Tel. 02331/12327401
  • Telekommunikation: Deutsche TELEKOM, Niederlassung Hagen, Fernmeldebaubezirk 24, Kalver Str. 22a, 58515 Lüdenscheid
  • Kabelfernsehen: Prima Com Verl. GmbH & Co. KG, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück, Tel. 0541/331190
     

» hier können Sie eine Störung der Straßenbeleuchtung melden


Die Kontrolle und Überwachung der hierfür ggfl. erforderlichen Straßenaufbrüche der Versorgungsträger für die Neuverlegung von Leitungen oder die Störungsbeseitigung obliegt der Gemeindeverwaltung.

Anträge für einen Aufbruch im öffentlichen Verkehrsraum können auch für private Bauvorhaben (z. B. Neubau, Änderung) erforderlich werden. Grundstückseigentümer müssen hierfür einen Antrag auf Straßenaufbruch mit Angabe der Maßnahme, Ausführungszeitraum und Lageplan stellen. Den Vordruck finden Sie auf dieser Seite im Bereich "Formulare".

Die Erteilung der Genehmigung erfolgt unter bestimmten Auflagen und Bedingungen. Die Fertigstellung und Abnahme ist mit gesondertem Antrag zu beantragen (Vordruck „Abnahme Straßenaufbruch“).

Für die Anlegung von privaten Grundstückszufahrten ist ebenfalls eine Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung erforderlich. Es kann die Absenkung eines Bordsteines erforderlich werden oder auch die Anlegung einer Entwässerungsrinne, damit anfallendes Niederschlagswasser nicht dem Straßenbereich zugeführt wird. Bitte verwenden Sie auch hierfür den auf dieser Seite unter "Formulare" bereitgestellten Vordruck und reichen einen Lageplan mit Kennzeichnung der gewünschten Zufahrt vom Grundstückseigentümer mit ein.

Die Abnahme ist gesondert zu beantragen. Den erforderlichen Vordruck finden Sie ebenfalls auf dieser Seite im Bereich "Formulare".

Kontakt

Herr Florian Heider

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Herr Peer Heinzer

Sachgebietsleiter

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