Namensänderung durch Angleichung

Personen, die einen Namen nach einem ausländischen Recht erworben haben, deren Name sich aber fortan nach deutschem Recht richtet (z.B. Einbürgerung), haben die Möglichkeit durch eine Angleichungserklärung ihren Namen in die deutschsprachige Form zu ändern.

Die Erklärung muss beim Standesamt abgegeben werden und wird je nach Einzelfall beim Standesamt des Wohnortes des Erklärenden oder ersatzweise beim Standesamt I in Berlin wirksam.

Die Erklärung kostet 21,00 Euro.

Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kontakt

Frau Gundula Reuter

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Frau Claudia Marstedt

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