Jugendschutz

Hierbei handelt es sich um die Überwachung der Vorgaben nach dem Gesetz zum Schutze Jugendlicher (Jugendschutzgesetz).

Hauptsächlich fallen hierunter Kontrollen von Gaststätten, Spielhallen etc. in Bezug auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (zum Beispiel die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche, Aufenthalt von Jugendlichen zu bestimmten Zeiten in Gaststätten).

Eine weitere Aufgabe ist die zwangsweise Zuführung zur Schule von Schulverweigerern auf Antrag der jeweiligen Schule.

Darüber hinaus gehende Aufgaben nimmt das Jugendamt des Märkischen Kreises wahr. 

Kontakt

Frau W. Winkhaus

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Herr Mike Dulas

 

 

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