Hierbei handelt es sich um die Überwachung der Vorgaben nach dem Gesetz zum Schutze Jugendlicher (Jugendschutzgesetz).
Hauptsächlich fallen hierunter Kontrollen von Gaststätten, Spielhallen etc. in Bezug auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (zum Beispiel die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche, Aufenthalt von Jugendlichen zu bestimmten Zeiten in Gaststätten).
Eine weitere Aufgabe ist die zwangsweise Zuführung zur Schule von Schulverweigerern auf Antrag der jeweiligen Schule.
Darüber hinaus gehende Aufgaben nimmt das Jugendamt des Märkischen Kreises wahr.
Gesetz zum Schutz Jugendlicher (Jugendschutzgesetz)
Mike
Dulas
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Hierbei handelt es sich um die Überwachung der Vorgaben nach dem Gesetz zum Schutze Jugendlicher (Jugendschutzgesetz).
Hauptsächlich fallen hierunter Kontrollen von Gaststätten, Spielhallen etc. in Bezug auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (zum Beispiel die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche, Aufenthalt von Jugendlichen zu bestimmten Zeiten in Gaststätten).
Eine weitere Aufgabe ist die zwangsweise Zuführung zur Schule von Schulverweigerern auf Antrag der jeweiligen Schule.
Darüber hinaus gehende Aufgaben nimmt das Jugendamt des Märkischen Kreises wahr.
Gesetz zum Schutz Jugendlicher (Jugendschutzgesetz)