Aufgaben zum Schutze der Jugend

Gelegentlich kommen Schüler ihrer Schulpflicht nicht nach. Dann haben die Schulen und Schulleiter die Pflicht, alle ihnen möglichen Schritte zu unternehmen, um die Schulpflicht durchzusetzen. Sollten alle Maßnahmen scheitern, dann kann die Ordnungsbehörde die Schüler zwangsweise der Schule zuführen.

Kontakt

Frau W. Winkhaus

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Herr Mike Dulas

 

 

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Herr S. Voigt

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