Gelegentlich kommen Schüler ihrer Schulpflicht nicht nach. Dann haben die Schulen und Schulleiter die Pflicht, alle ihnen möglichen Schritte zu unternehmen, um die Schulpflicht durchzusetzen. Sollten alle Maßnahmen scheitern, dann kann die Ordnungsbehörde die Schüler zwangsweise der Schule zuführen.
Schulgesetz
genaue Sachverhaltsschilderung der Schule
Mike
Dulas
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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S.
Voigt
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Gelegentlich kommen Schüler ihrer Schulpflicht nicht nach. Dann haben die Schulen und Schulleiter die Pflicht, alle ihnen möglichen Schritte zu unternehmen, um die Schulpflicht durchzusetzen. Sollten alle Maßnahmen scheitern, dann kann die Ordnungsbehörde die Schüler zwangsweise der Schule zuführen.
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