Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes.
Personenstandsgesetz (PStG)
Die für die Anmeldung einer Geburt mitzubringenden Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.
Die Anmeldung der Geburt ist gebührenfrei.
Bescheinigungen für das Kindergeld, Elterngeld und die Mutterschaftshilfe sind ebenfalls gebührenfrei.
Jede weitere Urkunde ist gebührenpflichtig. Die erste Urkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere, gleichzeitig ausgestellte Urkunde 5,00 Euro.
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes.
Personenstandsgesetz (PStG)
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Die Anmeldung der Geburt ist gebührenfrei.
Bescheinigungen für das Kindergeld, Elterngeld und die Mutterschaftshilfe sind ebenfalls gebührenfrei.
Jede weitere Urkunde ist gebührenpflichtig. Die erste Urkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere, gleichzeitig ausgestellte Urkunde 5,00 Euro.
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Die Anmeldung der Geburt ist gebührenfrei.
Bescheinigungen für das Kindergeld, Elterngeld und die Mutterschaftshilfe sind ebenfalls gebührenfrei.
Jede weitere Urkunde ist gebührenpflichtig. Die erste Urkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere, gleichzeitig ausgestellte Urkunde 5,00 Euro.
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Bescheinigungen für das Kindergeld, Elterngeld und die Mutterschaftshilfe sind ebenfalls gebührenfrei.
Jede weitere Urkunde ist gebührenpflichtig. Die erste Urkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere, gleichzeitig ausgestellte Urkunde 5,00 Euro.
Claudia
Marstedt
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
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Jede weitere Urkunde ist gebührenpflichtig. Die erste Urkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere, gleichzeitig ausgestellte Urkunde 5,00 Euro.
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