Geburt, Anmeldung

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes.

Die Anmeldung der Geburt ist gebührenfrei.

Bescheinigungen für das Kindergeld, Elterngeld und  die Mutterschaftshilfe sind ebenfalls gebührenfrei.

Jede weitere Urkunde ist gebührenpflichtig. Die erste Urkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere, gleichzeitig ausgestellte Urkunde 5,00 Euro.

Die für die Anmeldung einer Geburt mitzubringenden Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen. 

Personenstandsgesetz (PStG)

Kontakt

Frau Gundula Reuter

Details

Frau Claudia Marstedt

Details