Eheschließung, Anmeldung

Eine Eheschließung muss vorher beim Standesamt, unter Vorlage der notwendigen Unterlagen, angemeldet werden (früher: Aufgebot).

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Ehegatten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Ist einer der Ehegattenaus einem wichtigen Grund verhindert, kann er eine schriftliche Vollmacht (Vordruck ist beim Standesamt erhältlich) erteilen, mit der der andere Ehegatte die Eheschließung allein anmelden kann.

Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung einen Termin!

Bei Anwendung deutschen Rechts ohne Besonderheiten fallen durchschnittlich Gebühren in Höhe von 100,00 Euro (inklusive Stammbuch) an.

Bei Anwendung ausländischen Rechts ohne Besonderheiten betragen die Gebühren durchschnittlich 140,00 Euro (inklusive Stammbuch).

Die Gebühren werden bereits bei der Anmeldung der Eheschließung fällig.            

Da die erforderlichen Dokumente im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, erfragen Sie bitte vorher beim Standesamt, welche Papiere benötigt werden. Die Unterlagen sind bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen.

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)                  

Kontakt

Frau Gundula Reuter

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Frau Claudia Marstedt

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