Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis wird häufig für eine Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland benötigt. Es bescheinigt, dass der geplanten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen.

Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden.

  • Das Ehefähigkeitszeugnis kostet 40,00 Euro, wenn nur deutsches Recht anzuwenden ist
  • und 66,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist.

Erfragen Sie bitte beim Standesamt, welche Unterlagen für den den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind.

Da verschiedene Unterlagen von beiden Verlobten benötigt werden, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Standesamt. 

Personenstandsgesetz (PStG)

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Frau Gundula Reuter

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Frau Claudia Marstedt

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