In der Gemeinde Schalksmühle befinden sich 10 Baudenkmäler und ein Bodendenkmal, die sich zum Teil in öffentlichem Eigentum tlw. aber auch in privatem Eigentum befinden.
In der Gemeinde sind die Denkmäler in der sogenannten Denkmalliste eingetragen. Nach der Eintragung in die Denkmalliste unterliegen die Denkmäler den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes. Danach sind Denkmäler u. a. zu schützen, zu pflegen und sinnvoll zu nutzen.
Folgende Denkmäler sind in die Denkmalliste eingetragen:
Auf der folgenden Seite stellt die Gemeinde Ihnen die Einzelheiten zu den Schalksmühler Denkmälern vor.
Wegen des öffentlichen Interesses an der Erhaltung und Nutzung von Denkmälern werden denkmalpflegerische Maßnahmen, die über den reinen Erhaltungsaufwand hinausgehen, mit Zuschüssen ggf. von Bund, Ländern und Gemeinden gefördert.
Formlose Anträge für Denkmalpflegemittel sind schriftlich bei der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde zu stellen. Dem Antrag muss ein Angebot oder Kostenvoranschlag eines Unternehmers über die vorgesehenen Arbeiten beigefügt werden.
Grundsätzlich muss für alle Veränderungen an einem Denkmal, die über den reinen Erhaltungsaufwand hinausgehen, eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen. Das hierfür erforderliche Verfahren führt die Gemeinde Schalksmühle als Untere Denkmalbehörde in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Denkmalpflegeamt in Münster, für die Antragsteller durch.
Die Arbeiten an einem Denkmal können zu steuerlichen Vergünstigungen führen. Einzelheiten hierzu erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Die Steuerbescheinigung nach § 40 Denkmalschutzgesetz stellt Ihnen auf Antrag die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde aus.
Denkmalschutzgesetz
In der Gemeinde Schalksmühle befinden sich 10 Baudenkmäler und ein Bodendenkmal, die sich zum Teil in öffentlichem Eigentum tlw. aber auch in privatem Eigentum befinden.
In der Gemeinde sind die Denkmäler in der sogenannten Denkmalliste eingetragen. Nach der Eintragung in die Denkmalliste unterliegen die Denkmäler den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes. Danach sind Denkmäler u. a. zu schützen, zu pflegen und sinnvoll zu nutzen.
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Wegen des öffentlichen Interesses an der Erhaltung und Nutzung von Denkmälern werden denkmalpflegerische Maßnahmen, die über den reinen Erhaltungsaufwand hinausgehen, mit Zuschüssen ggf. von Bund, Ländern und Gemeinden gefördert.
Formlose Anträge für Denkmalpflegemittel sind schriftlich bei der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde zu stellen. Dem Antrag muss ein Angebot oder Kostenvoranschlag eines Unternehmers über die vorgesehenen Arbeiten beigefügt werden.
Grundsätzlich muss für alle Veränderungen an einem Denkmal, die über den reinen Erhaltungsaufwand hinausgehen, eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen. Das hierfür erforderliche Verfahren führt die Gemeinde Schalksmühle als Untere Denkmalbehörde in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Denkmalpflegeamt in Münster, für die Antragsteller durch.
Die Arbeiten an einem Denkmal können zu steuerlichen Vergünstigungen führen. Einzelheiten hierzu erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Die Steuerbescheinigung nach § 40 Denkmalschutzgesetz stellt Ihnen auf Antrag die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde aus.
Denkmalschutzgesetz
In der Gemeinde Schalksmühle befinden sich 10 Baudenkmäler und ein Bodendenkmal, die sich zum Teil in öffentlichem Eigentum tlw. aber auch in privatem Eigentum befinden.
In der Gemeinde sind die Denkmäler in der sogenannten Denkmalliste eingetragen. Nach der Eintragung in die Denkmalliste unterliegen die Denkmäler den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes. Danach sind Denkmäler u. a. zu schützen, zu pflegen und sinnvoll zu nutzen.
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Formlose Anträge für Denkmalpflegemittel sind schriftlich bei der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde zu stellen. Dem Antrag muss ein Angebot oder Kostenvoranschlag eines Unternehmers über die vorgesehenen Arbeiten beigefügt werden.
Grundsätzlich muss für alle Veränderungen an einem Denkmal, die über den reinen Erhaltungsaufwand hinausgehen, eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen. Das hierfür erforderliche Verfahren führt die Gemeinde Schalksmühle als Untere Denkmalbehörde in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Denkmalpflegeamt in Münster, für die Antragsteller durch.
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Denkmalschutzgesetz
In der Gemeinde Schalksmühle befinden sich 10 Baudenkmäler und ein Bodendenkmal, die sich zum Teil in öffentlichem Eigentum tlw. aber auch in privatem Eigentum befinden.
In der Gemeinde sind die Denkmäler in der sogenannten Denkmalliste eingetragen. Nach der Eintragung in die Denkmalliste unterliegen die Denkmäler den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes. Danach sind Denkmäler u. a. zu schützen, zu pflegen und sinnvoll zu nutzen.
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Wegen des öffentlichen Interesses an der Erhaltung und Nutzung von Denkmälern werden denkmalpflegerische Maßnahmen, die über den reinen Erhaltungsaufwand hinausgehen, mit Zuschüssen ggf. von Bund, Ländern und Gemeinden gefördert.
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Grundsätzlich muss für alle Veränderungen an einem Denkmal, die über den reinen Erhaltungsaufwand hinausgehen, eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen. Das hierfür erforderliche Verfahren führt die Gemeinde Schalksmühle als Untere Denkmalbehörde in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Denkmalpflegeamt in Münster, für die Antragsteller durch.
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Denkmalschutzgesetz
Oliver
Emmerichs
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Andreas
Hoppe
Rathaus-Hausmeister
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Dienstag
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Christiane
Dix
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Grundsätzlich muss für alle Veränderungen an einem Denkmal, die über den reinen Erhaltungsaufwand hinausgehen, eine „denkmalrechtliche Erlaubnis“ vorliegen. Das hierfür erforderliche Verfahren führt die Gemeinde Schalksmühle als Untere Denkmalbehörde in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Denkmalpflegeamt in Münster, für die Antragsteller durch.
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Online-Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste
Online-Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.