Beglaubigungen

Eine Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung, dass die Ablichtung / Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.

Ihre Dokumente können nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder aber die beglaubigte Kopie einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss. In allen anderen Fällen ist ein Notar die richtige Ansprechperson.

Unterschriften dürfen nur dann beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Die Unterschrift ist in Gegenwart einer Sachbearbeiterin bzw. eines Sachbearbeiters zu leisten.

normale Beglaubigung: 5,00 Euro
Unterschriftsbeglaubigung: 3,00 Euro

Für die Unterschriftsbeglaubigung muss ein amtliches Ausweisdokument vorgelegt werden.

Bei der Dokumentenbeglaubigung bringen Sie bitte das zu beglaubigende Dokument sowie die entsprechenden Kopien mit. Bitte beachten Sie, dass eine Gebühr in Höhe von 0,60 Euro pro Stück erhoben wird, falls Sie keine Kopien vorlegen können.

Kontakt

Frau Isabell Giontas

Details

Frau Heike Scharfenberg

Details

Frau Kiymet Yazgan

Details