Eine Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung, dass die Ablichtung / Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.
Ihre Dokumente können nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder aber die beglaubigte Kopie einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss. In allen anderen Fällen ist ein Notar die richtige Ansprechperson.
Unterschriften dürfen nur dann beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Die Unterschrift ist in Gegenwart einer Sachbearbeiterin bzw. eines Sachbearbeiters zu leisten.
Für die Unterschriftsbeglaubigung muss ein amtliches Ausweisdokument vorgelegt werden.
Bei der Dokumentenbeglaubigung bringen Sie bitte das zu beglaubigende Dokument sowie die entsprechenden Kopien mit. Bitte beachten Sie, dass eine Gebühr in Höhe von 0,90 Euro pro DIN A4-Seite und 1,00 pro DIN A3-Seite erhoben wird, falls Sie keine Kopien vorlegen können.
normale Beglaubigung: 5,00 Euro
Unterschriftsbeglaubigung: 3,00 Euro
Eine Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung, dass die Ablichtung / Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.
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Isabell
Giontas
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