Bestimmte Bauvorhaben werden im Rahmen des Freistellungsverfahrens gem. § 63 BauO NRW direkt bei der Gemeinde Schalksmühle bearbeitet.
Dieses gilt für folgende genehmigungsfreie Vorhaben:
sofern sie:
Ralf
Bechtel
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Bestimmte Bauvorhaben werden im Rahmen des Freistellungsverfahrens gem. § 63 BauO NRW direkt bei der Gemeinde Schalksmühle bearbeitet.
Dieses gilt für folgende genehmigungsfreie Vorhaben:
sofern sie: