Sozialleistungen und Wohngeld

Aufgrund des Corona-Virus wird die Gemeinde Schalksmühle Anträge auf Sozialleistungen und Wohngeld möglichst unbürokratisch bearbeiten. Dies bedeutet, dass Anträge und Weiterbewilligungen auf Grundsicherungsleistungen und Wohngeld auch bearbeitet und entschieden werden, wenn noch nicht alle Nachweise vollständig im Rathaus vorliegen.

Persönliche Termine vor Ort sollen grundsätzlich vermieden und vorrangig telefonisch durchgeführt werden. Die Ansprechpersonen sind unter der Telefonnummer 02355 / 84251 erreichbar.

Gestellte Anträge, in denen nicht alle Nachweise vorliegen, jedoch dem Grunde nach ein Anspruch bejaht werden kann, dürfen momentan nur vorläufig für einen Zeitraum von sechs Monaten bewilligt werden.


Bereits bewilligte Anträge, deren Bewilligungszeitraum vor dem 31.12.2022 endet, werden automatisch  12 Monate weiterbewilligt. Ein Weiterleistungsantrag ist somit nicht erforderlich.
 

Diese Regelung gilt zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2022.

Wir hoffen, dass diese Regelungen Ihnen in der aktuellen Sondersituation helfen.