Es besteht die Pflicht, medizinische Masken (OP-Masken, FFP2-Masken oder vergleichbare Masken z. B. KN95/N95) unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes zu tragen. Dies gilt nicht für Kinder unter 13 Jahren, soweit sie aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können. In diesem Fall ist eine Alltagsmaske (textile Mund- und Nasenbedeckung) zu tragen.