Nach dem Ergebnis der Bürgermeisterwahl vom 14.09.2025 wird am 28.09.2025 eine Stichwahl zwischen den Bewerbern Roman Bossart und Christian Breddermann stattfinden.
Die Briefwahlunterlagen von Wahlberechtigten, die diese bereits zur Hauptwahl auch für die Stichwahl mit beantragt haben, werden automatisch durch die Gemeinde ausgestellt und am Donnerstag, den 18.09.2025 zum Versand bei der Deutschen Post eingeliefert.
Das Bürger- und Kundenbüro kann ab Donnerstag, den 18.09.2025 Briefwahlunterlagen ausstellen. Auf Wunsch können die Briefwahlunterlagen direkt im Bürger- und Kundenbüro ausgefüllt und abgegeben werden. Hier finden Sie die Öffnungszeiten des Bürger- und Kundenbüros.
Vom 17.09.2025 bis 24.09.2025, 12 Uhr konnten können die Briefwahlunterlagen auch durch Onlineantrag angefordert werden.
Bitte bedenken Sie bei der Rücksendung ausgefüllter Briefwahlunterlagen die Postlaufzeit! Ausgefüllte Briefwahlunterlagen können auch direkt in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathauses, Rathausplatz 1 in Schalksmühle eingeworfen werden.
Falls Sie bereits zur Hauptwahl auch für die Stichwahl Briefwahlunterlagen mit beantragt haben, ist kein erneuter Antrag erforderlich. Die Unterlagen werden Ihnen dann automatisch zugesendet (die Einlieferung bei der Deutschen Post erfolgt am Do., 18.09.2025).
Die Bürgermeister-Stichwahl zwischen den Bewerbern Roman Bossart und Christian Breddermann findet am Sonntag, den 28.09.2025 statt.
Die Wahlbenachrichtigung zur Hauptwahl gilt ebenso für die Stichwahl. Wahlberechtigte erhalten für die Stichwahl keine neue Wahlbenachrichtigung. Sofern Ihnen die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt, können Sie im Wahllokal mit Personalausweis/Reisepass/EU-Identitätsausweis wählen.
Sie möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
Suchen Sie am Wahlsonntag, den 28.09.2025 zwischen 8:00 - 18:00 Uhr das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung bezeichnete Wahllokal auf.
Sie geben Ihre Stimme in dem Wahllokal ab, in dem Sie bereits zur Hauptwahl wahlberechtigt waren.
In der oben auf dieser Seite veröffentlichten Wahlbezirkseinteilung können Sie entnehmen, welchem Wahlbezirk Ihre Straße zugeordnet ist.
Im Wahllokal haben Sie gegen Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung bzw. Ihres Personalausweises - EU-Bürger Ihres Identitätsausweises - oder Reisepasses die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben.
Der Online-Antrag für Briefwahlunterlagen zur Stichwahl konnte bis zum 24.09.2025, 12 Uhr genutzt werden.