Witwenrentenabfindung bei Wiederheirat

Witwen oder Witwer, die eine Hinterbliebenenrente beziehen, haben nach Wiederheirat keinen Anspruch mehr auf diese Rente. Sie können aber eine Abfindung beantragen, die das 24-fache des aktuellen monatlichen Rentenbetrages ausmacht.


Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung Westfalen.

  • Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • die letzte Rentenanpassungsmitteilung

 

Sozialgesetzbuch (SGB)

Kontakt

Frau Emina Halilovic

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