Verwaltungsgebühren

Bestimmte Tätigkeiten der Gemeindeverwaltung sind gebührenpflichtig, wie z. B. die Beglaubigung von Dokumenten oder Zeugnissen. 

Nähere Informationen sowie die Höhe der Gebühr können Sie der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung entnehmen.

Kontakt

Frau Sabrina Knappe

Sachgebietsleiterin

Gleichstellungsbeauftragte

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