Wenn von Bürgern an einer bestimmten Stelle eine besondere verkehrliche Regelung oder Anordnung gewünscht wird, so ist ein entsprechender Antrag beim Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises zu stellen.
Der Märkische Kreis fordert beim Ordnungsamt und bei der Polizei eine Stellungnahme an. Der Antrag kann auch direkt beim Ordnungsamt gestellt werden. Dann wird er - mit Stellungnahme - an den Märkischen Kreis weitergeleitet.
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Bär
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Wenn von Bürgern an einer bestimmten Stelle eine besondere verkehrliche Regelung oder Anordnung gewünscht wird, so ist ein entsprechender Antrag beim Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises zu stellen.
Der Märkische Kreis fordert beim Ordnungsamt und bei der Polizei eine Stellungnahme an. Der Antrag kann auch direkt beim Ordnungsamt gestellt werden. Dann wird er - mit Stellungnahme - an den Märkischen Kreis weitergeleitet.