Wenn Großraum- oder Schwertransporte oder Arbeitsvorhaben an öffentlichen Straßen stattfinden sollen, sind entsprechende Erlaubnisanträge beim Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises zu stellen.
Diese wiederum nimmt Kontakt mit dem Ordnungsamt der Gemeinde auf, ob bei der vorgesehenen Maßnahme hinsichtlich der straßenverkehrslichen oder sonstigen Belange Bedenken bestehen oder nicht.
Straßenverkehrsordnung
W.
Winkhaus
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Vera
Mölders
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Wenn Großraum- oder Schwertransporte oder Arbeitsvorhaben an öffentlichen Straßen stattfinden sollen, sind entsprechende Erlaubnisanträge beim Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises zu stellen.
Diese wiederum nimmt Kontakt mit dem Ordnungsamt der Gemeinde auf, ob bei der vorgesehenen Maßnahme hinsichtlich der straßenverkehrslichen oder sonstigen Belange Bedenken bestehen oder nicht.
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