Wenn Großraum- oder Schwertransporte oder Arbeitsvorhaben an öffentlichen Straßen stattfinden sollen, sind entsprechende Erlaubnisanträge beim Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises zu stellen.
Diese wiederum nimmt Kontakt mit dem Ordnungsamt der Gemeinde auf, ob bei der vorgesehenen Maßnahme hinsichtlich der straßenverkehrslichen oder sonstigen Belange Bedenken bestehen oder nicht.
Straßenverkehrsordnung
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Wenn Großraum- oder Schwertransporte oder Arbeitsvorhaben an öffentlichen Straßen stattfinden sollen, sind entsprechende Erlaubnisanträge beim Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises zu stellen.
Diese wiederum nimmt Kontakt mit dem Ordnungsamt der Gemeinde auf, ob bei der vorgesehenen Maßnahme hinsichtlich der straßenverkehrslichen oder sonstigen Belange Bedenken bestehen oder nicht.
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