Vergnügungssteuer

Die Gemeinde Schalksmühle erhebt für das Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten und Unterhaltungsautomaten Vergnügungssteuer.

Die Geräte sind umgehend nach deren Aufstellen bzw. Entfernen an- bzw. abzumelden.

Die erforderlichen Vordrucke finden Sie auf dieser Seite im Bereich "Formulare" - bitte senden Sie die Formulare ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeindeverwaltung.

Kontakt

Frau Maren Monsonis

Datenschutzbeauftragte

stellv. Gleichstellungsbeauftragte

Details