Die Gemeinde Schalksmühle erhebt für das Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten und Unterhaltungsautomaten Vergnügungssteuer.
Die Geräte sind umgehend nach deren Aufstellen bzw. Entfernen an- bzw. abzumelden.
Die erforderlichen Vordrucke finden Sie auf dieser Seite im Bereich "Formulare" - bitte senden Sie die Formulare ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeindeverwaltung.
Bitte entnehmen Sie die Gebühren der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer der Gemeinde Schalksmühle (Vergnügungssteuersatzung) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Gemeinde Schalksmühle erhebt für das Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten und Unterhaltungsautomaten Vergnügungssteuer.
Die Geräte sind umgehend nach deren Aufstellen bzw. Entfernen an- bzw. abzumelden.
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Bitte entnehmen Sie die Gebühren der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer der Gemeinde Schalksmühle (Vergnügungssteuersatzung) in der jeweils gültigen Fassung.
Maren
Monsonis
Arbeitszeit 08:00 - 12:00 Uhr
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Die Gemeinde Schalksmühle erhebt für das Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten und Unterhaltungsautomaten Vergnügungssteuer.
Die Geräte sind umgehend nach deren Aufstellen bzw. Entfernen an- bzw. abzumelden.
Die erforderlichen Vordrucke finden Sie auf dieser Seite im Bereich "Formulare" - bitte senden Sie die Formulare ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeindeverwaltung.
Bitte entnehmen Sie die Gebühren der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer der Gemeinde Schalksmühle (Vergnügungssteuersatzung) in der jeweils gültigen Fassung.
Hier können Sie Ihre Spielgeräte online an- und abmelden.
Hier können Sie das Lastschriftmandat in einem Online-Service ausfüllen und direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln.
Hier können Sie Ihre vierteljährliche Vergüngungssteuer-Meldung online einreichen.
Datenschutzbeauftragte
stellv. Gleichstellungsbeauftragte