Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe

Vaterschaftsanerkennung

Der Vater eines Kindes kann nur selbst in öffentlich beurkundeter Form die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung in öffentlich beurkundeter Form zustimmen.

Beide Erklärungen können sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt abgegeben werden. Diese Erklärungen sind auch schon vor der Geburt des Kindes möglich.

Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.

Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt oder der zuständigen Ansprechperson nach den notwendigen Unterlagen. 

Personenstandsgesetz (PStG)

Kontakt

Frau Claudia Marstedt

Details