Vaterschaftsanerkennung

Der Vater eines Kindes kann nur selbst in öffentlich beurkundeter Form die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung in öffentlich beurkundeter Form zustimmen.

Beide Erklärungen können sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt abgegeben werden. Diese Erklärungen sind auch schon vor der Geburt des Kindes möglich.

Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.

Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt oder der zuständigen Ansprechperson nach den notwendigen Unterlagen. 

Personenstandsgesetz (PStG)

Kontakt

Frau Gundula Reuter

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Frau Claudia Marstedt

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