Urkunden, Ausstellung

Folgende Personenstandsurkunden können aus den beim Standesamt Schalksmühle geführten Personenstandsregistern ausgestellt werden:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern und mehrsprachige Urkunden

Die Urkunden werden den Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.

Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Eine Urkunde: 10,00 Euro.

Zweites oder jedes weitere Exemplar der Urkunde, welches gleichzeitig beantragt wird: 5,00 Euro

Personalausweis oder Reisepass

Personenstandsgesetz (PStG)

Kontakt

Frau Gundula Reuter

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Frau Claudia Marstedt

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