Folgende Personenstandsurkunden können aus den beim Standesamt Schalksmühle geführten Personenstandsregistern ausgestellt werden:
Die Urkunden werden den Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Personenstandsgesetz (PStG)
Personalausweis oder Reisepass
Eine Urkunde: 10,00 Euro.
Zweites oder jedes weitere Exemplar der Urkunde, welches gleichzeitig beantragt wird: 5,00 Euro
Folgende Personenstandsurkunden können aus den beim Standesamt Schalksmühle geführten Personenstandsregistern ausgestellt werden:
Die Urkunden werden den Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Personenstandsgesetz (PStG)
Personalausweis oder Reisepass
Eine Urkunde: 10,00 Euro.
Zweites oder jedes weitere Exemplar der Urkunde, welches gleichzeitig beantragt wird: 5,00 Euro
Folgende Personenstandsurkunden können aus den beim Standesamt Schalksmühle geführten Personenstandsregistern ausgestellt werden:
Die Urkunden werden den Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Personenstandsgesetz (PStG)
Personalausweis oder Reisepass
Eine Urkunde: 10,00 Euro.
Zweites oder jedes weitere Exemplar der Urkunde, welches gleichzeitig beantragt wird: 5,00 Euro
Folgende Personenstandsurkunden können aus den beim Standesamt Schalksmühle geführten Personenstandsregistern ausgestellt werden:
Die Urkunden werden den Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Personenstandsgesetz (PStG)
Personalausweis oder Reisepass
Eine Urkunde: 10,00 Euro.
Zweites oder jedes weitere Exemplar der Urkunde, welches gleichzeitig beantragt wird: 5,00 Euro
Claudia
Marstedt
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Folgende Personenstandsurkunden können aus den beim Standesamt Schalksmühle geführten Personenstandsregistern ausgestellt werden:
Die Urkunden werden den Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Eine Urkunde: 10,00 Euro.
Zweites oder jedes weitere Exemplar der Urkunde, welches gleichzeitig beantragt wird: 5,00 Euro
Personalausweis oder Reisepass
Personenstandsgesetz (PStG)
Hier können Sie Anforderung von Urkunden aus dem Geburtsregister vornehmen.