Überwuchs von Bäumen, Büschen etc.

Wenn von einem Grundstück Bäume, Büsche oder sonstige Gewächse in den öffentlichen Verkehrsraum hinein ragen, so handelt es sich um eine unerlaubte Sondernutzung.

Jeder Grundstückseigentümer hat selbst darauf zu achten, dass von seinem Grundstück nichts in den öffentlichen Verkehrsraum hinein wächst. Folgt er dem nicht, so wird er von der Gemeinde Schalksmühle zum Rückschnitt aufgefordert.

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Straßen- und Wegegesetz

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